Betreff
Aufhebung der Zweckbestimmung des Interessentenvermögens der Gesamtheit der Beteiligten in der Zusammenlegung von Hamern für die Grundstücke Gemarkung Kirchspiel, Flur 39, Flurstücke 3, 15, 19, 22 u. 98 sowie Flur 40, Flurstücke 21, 44, 98 u. 117
Vorlage
FBPB/802/2013
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1. Die in der Anlage beigefügte „Satzung der Stadt Billerbeck über die Aufhebung der Satzung der Stadt Billerbeck vom 04.11.1994 über die Änderung des Rezesses über die Zusammenlegung von Hamern vom 08.06.1914 und über die Aufhebung der Zweckbestimmungen des Interessentenvermögens der Gesamtheit der Beteiligten in der Zusammenlegung von Hamern und Übertragung des Eigentums auf die Stadt Billerbeck“ wird beschlossen.

 

2. Die Zustimmung der Aufsichtsbehörde ist einzuholen.

 

3. Die Satzung ist nach Vorliegen der Zustimmung der Aufsichtsbehörde öffentlich bekannt zu machen.


Sachverhalt:

 

Aufgrund der o. g. Beschlüsse wurde der Entwurf der Satzung der Stadt Billerbeck über die Aufhebung der Satzung der Stadt Billerbeck vom 04.11.1994 über die Änderung des Rezesses über die Zusammenlegung von Hamern vom 08.06.1914 und über die Aufhebung der Zweckbestimmungen des Interessentenvermögens der Gesamtheit der Beteiligten in der Zusammenlegung von Hamern und Übertragung des Eigentums auf die Stadt Billerbeck öffentlich bekannt gemacht und die Einsichtnahme in der Zeit vom 15. Oktober 2012 bis zum 16. November 2012 einschließlich ermöglicht.

Wie im vorherigen Tagesordnungspunkt bereits berichtet wurde, soll das Verfahren zur Aufhebung aller Zweckbestimmungen der Gesamtheit der Beteiligten in der Zusammenlegung von Hamern zunächst nicht weitergeführt werden, lediglich Einzelfälle mit konkretem Handlungsbedarf sind vorzuziehen.

Ein solcher Handlungsbedarf wird in zwei Bereichen gesehen, in denen sich Flurstücke im Eigentum der Gesamtheit der Beteiligten in der Zusammenlegung von Hamern befinden. Betroffen sind zum einen Flächen, die in dem durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Hamern“ überplanten Gebiet liegen. Hier befinden sich die Flurstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 39, Flurstücke 3, 15, 19, 22 und 98 (siehe Übersichtsplan 1 Anlage 1). Diese Grundstücke befinden sich sowohl teilweise in den Erschließungsflächen des Industriegebietes als auch in den zu veräußernden Gewerbeflächen. Teilweise werden die Flächen auch zur Anlegung der Versorgungsleitungen, wie z. B. Wasserleitungen der Gelsenwasser AG, benötigt. Damit eine sinnvolle Vermarktung der Gewerbeflächen sowie eine gesicherte Erschließung und Gewährung von Leitungsrechten etc. erfolgen kann, ohne immer wieder im Einzelfall das Satzungsverfahren zur Aufhebung der Zweckbestimmung des jeweils betroffenen Flurstücks durchlaufen zu müssen, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Zweckbestimmungen des Rezesses für diese Flurstücke aufzuheben und das Eigentum auf die Stadt Billerbeck zu übertragen.

Des Weiteren beabsichtigt eine im Industriegebiet Hamern ansässige Firma, auf ihrem Grundstück eine bauliche Maßnahme durchzuführen, von der auch die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 40, Flurstücke 117, 21, 44 und 98 betroffen sind. Eine Übersicht über die Flurstücke ist der Anlage 2 zu entnehmen. Nähere Einzelheiten zu dem Vorhabend der Firma sind dem entsprechenden Tagesordnungspunkt im nicht öffentlichen Sitzungsteil zu entnehmen. Um auch hier die Voraussetzungen für ein flexibles Verwaltungshandeln zur Unterstützung und Realisierung des Bauvorhabens zu schaffen, wird vorgeschlagen, die Zweckbestimmungen der Flurstücke 21, 44, 98 und 117 ebenfalls aufzuheben und diese Grundstücke in das Eigentum der Stadt Billerbeck zu übertragen.

Insgesamt wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die als Anlage 3 beigefügte Satzung zu beschließen und die Zustimmung der Aufsichtsbehörde einzuholen. Anschließend ist die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Im Auftrag                              Im Auftrag

 

Jutta Greving                        Gerd Mollenhauer               Marion Dirks

Sachbearbeiterin                 Fachbereichsleiter               Bürgermeisterin


Bezug:      TOP 1 der öffentlichen Sitzung des Bezirksausschusses vom 13.09.2012, TOP 1 der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.09.2012, TOP 5 der öffentlichen Sitzung des Rates vom 27.09.2012

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

 

  1. Übersichtsplan 1
  2. Übersichtsplan 2
  3. Satzung der Stadt Billerbeck über die Aufhebung der Satzung der Stadt Billerbeck vom 04.11.1994 über die Änderung des Rezesses über die Zusammenlegung von Hamern vom 08.06.1914 und über die Aufhebung der Zweckbestimmungen des Interessentenvermögens der Gesamtheit der Beteiligten in der Zusammenlegung von Hamern und Übertragung des Eigentums auf die Stadt Billerbeck