hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Sachverhalt:
Entsprechend der o. g. Beschlüsse wurde am 14. Februar 2013 im Kulturzentrum „Alte Landwirtschaftsschule“ die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Es waren 32 Bürger anwesend. Zum Inhalt der Erörterung wurde eine Niederschrift angefertigt, welche nachfolgend abgedruckt ist.
Niederschrift
Nach Begrüßung
durch Herrn Mollenhauer stellt Frau Besecke die Planüberlegungen des
Grundstückseigentümers vor. Sie erläutert die ursprünglichen Planfestsetzungen
und die vor einigen Jahren vorgenommene Bebauungsplanänderung für die
Realisierung eines Seniorenwohnprojektes, das jedoch nicht realisierbar war.
Darüber hinaus geht Frau Besecke auf die erfolgten Planänderungen im Umfeld des
jetzt zur Diskussion stehenden Grundstückes ein.
Herr Stöhler
erkundigt sich nach der vorgesehenen Haushöhe und der Drempelhöhe und möchte
wissen, ob die Bebauung der vorhandenen Bebauung im Plangebiet entsprechen
soll. Wenn ja, hätte er mit der Bebauung keine Probleme.
Frau Besecke bejaht
dieses. Die Bebauung solle entsprechend den Festsetzungen im übrigen Baugebiet
erfolgen, nur die Baufelder sollten geändert werden.
Herr Schreiber
grenzt mit seinem Grundstück an die westliche Grenze des Plangrundstückes an
und wünscht eine Erläuterung zu den alten und den nunmehr neu vorgesehenen
Baugrenzen. Darüber hinaus befürchtet er, dass die neuen Gebäude zu hoch
würden. Hierbei führt er aus, dass sein eigenes Grundstück tiefer als das
Plangrundstück liege und daher die neue Bebauung noch höher wirken würde.
Insbesondere die Doppelhaushälften würden eine enorme Höhe erreichen. Hierbei
weist er auch auf die Höhe der vorderen Giebel des Doppelhauses hin.
Des Weiteren führt
er aus, dass sich früher alle an die Bebauungsplanfestsetzungen haben halten
müssen und mit der Zeit seien sie immer weiter aufgeweicht worden.
Frau Besecke führt
aus, dass sich die zulässigen Gebäudehöhen auf die Straßenhöhen beziehen
würden. Sofern die Erschließungsstraße unterschiedliche Höhen haben, wären auch
die Bezugshöhen unterschiedlich. Es müsse gesehen werden, dass sich der
ursprüngliche Bebauungsplan auf das alte, damals bereits vorhandene Gebäude
bezogen habe. Wenn dieses nun abgerissen werden soll und neu über das
Grundstück nachgedacht werde, sei sicherlich eine Nachverdichtung
gerechtfertigt.
Herr Schreiber
sieht jedoch die Gebäude und die Masse, insbesondere des Doppelhauses, als zu
groß an.
Herr Harder, der
ebenfalls mit seinem Grundstück westlich an das Plangrundstück angrenzt,
schließt sich den Ausführungen des Herrn Schreiber an. Er würde sich einen Plan
mit der Aufnahme auch seines Grundstückes wünschen, da er sich so kein
abschließendes Bild machen könne. Konkret stellt er die Frage, an welcher
Stelle die Terrassen geplant seien und wo die Stellplätze angelegt werden
sollen.
Anhand der Planung
erläutert Frau Besecke, dass die Stellplätze an der Grundstücksgrenze
vorgesehen seien und die Terrassen von den Grundstücksgrenzen abgewandt
angelegt werden sollen.
Frau Behmenburg
führt aus, dass ihres Erachtens die Bebauung nicht dichter als in anderen Baugebieten
sei. Und Frau Hesselmann ergänzt, dass die Häuser doch gleich groß seien, egal
wie groß die Grundstücke seien. Des Weiteren wird ausgeführt, dass es doch
nichts Negatives sei, wenn man sein Grundstück intensiver ausnutzen wolle.
Herr Schreiber bemängelt
jedoch nochmals, dass seines Erachtens die neue Bebauung zu stark an sein
Grundstück heranrücken würde.
Herr Messing führt
aus, dass es von der Grundstücksgröße her doch durchaus möglich sei, noch mehr
Häuser auf dem Grundstück zu verwirklichen. Insbesondere das Doppelhausgrundstück weise doch für jede
Doppelhaushälfte mit über 400 m² sehr große Grundstücke auf.
Frau Besecke
erläutert hierzu, dass die Zuwegung in der Flächenangabe enthalten sei. Zudem
müssten auch Abstandsflächen eingehalten werden. Nach den rechtlichen Vorgaben
dürften maximal 40 % der Grundstücksfläche überbaut werden.
Da durch die
Planung deutlich mehr Wohneinheiten realisiert werden können, wird die Frage
gestellt, ob das zusätzlich entstehende Verkehrsaufkommen vertretbar sei.
Insbesondere in dem Planbereich würden mehrere Familien mit kleinen Kindern
wohnen und bei der Natz-Thier-Straße handele es sich auch teilweise um die
Zufahrt zu Bruns.
Hierzu führt Frau
Besecke aus, dass die Nachverdichtung bei der vorhandenen Straßenausstattung
sicherlich durchaus verträglich sei.
Nachdem weitere
Fragen zur Planung nicht gestellt werden, wird verwaltungsseitig noch kurz der
weitere Zeitrahmen dargelegt. Die Beratung über die frühzeitige
Bürgerbeteiligung werde voraussichtlich in der nächsten Sitzung des
Stadtentwicklungs- und Bauausschusses Mitte März erfolgen. Sofern das
Planverfahren fortgeführt werde, müssten die Anlieger gegebenenfalls nochmals
sich im Rahmen des Offenlegungsverfahrens äußern. Die Offenlegung werde im
Amtsblatt und sicherlich auch über die Presse bekannt gemacht. Alle Einladungen
und Niederschriften seien auf der Internetseite der Stadt Billerbeck im
Ratsinfosystem abrufbar.
Ende der Niederschrift
Wie der Niederschrift zu entnehmen ist, haben die hauptsächlich betroffenen Nachbarn Bedenken gegen die Bebauung erhoben. Hier wurde insbesondere die Höhe der heranrückenden Bebauung moniert.
Verwaltungsseitig ist hierzu auszuführen, dass die geplanten Baukörper den Festsetzungen der 7. Änderung des Bebauungsplanes entsprechen sollen (also entsprechend der momentan gültigen). Aufgrund der größeren Bautiefe des geplanten Doppelhauses, ist diese mit ca. 9 Metern höher als die geplanten Einzelhäuser (ca. 7 Meter). Durch die Stellung des Gebäudes würde die relativ hohe Giebelwand in die bestehenden Gärten zeigen. Die mit der 7. Änderung des Bebauungsplanes projektierten Gebäude waren den Nachbargrenzen zum Teil auch recht nah, aber durch die Art der Baukörper (fast quadratisch mit Zeltdach) nicht so hoch geplant wie das Doppelhaus.
Insgesamt gesehen, ist die geplante Verdichtung des Grundstückes im Verhältnis zu den übrigen Grundstücken im Bebauungsplangebiet aus Sicht Verwaltung vertretbar. Es gibt im Bebauungsplangebiet einige Doppelhäuser auf knapp 600 qm großen Grundstücken. Zudem gibt es auch Einzelhäuser, welche auf unter 450 qm großen Grundstücken errichtet wurden. Die Innenverdichtung ist unter dem Aspekt des Flächenverbrauchs und der effektiven Nutzung bestehender Infrastruktur ein städtebaulich sinnvolles Ziel. Andererseits haben die Eigentümer der Bestandsimmobilien verständliche Bedenken, dass die heranrückende Bebauung ihr Wohnumfeld beeinträchtigt. Die Verdichtung sollte daher so verträglich wie möglich gestaltet werden. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, die Bebauungsplanänderung zwar durchzuführen, an dem Konzept jedoch eine wesentliche Änderung vorzunehmen. Das Doppelhaus soll an die Natz-Thier-Straße gerückt werden und die kleineren Einzelhäuser zu den bestehenden Gärten. So wurde auch die Anordnung auf den südwestlich gelegenen Grundstücken vorgenommen.
Im Bebauungsplan soll durch die Baugrenzen und Vorgaben durch das Maß der baulichen Nutzung sichergestellt werden, dass die dargestellten Höhen eingehalten werden. Zudem wird in der Detailplanung geprüft, wie hoch die Gebäude über NN liegen werden. Wie die Anlieger richtig bemerkt haben, liegt die Augustin-Wibbelt-Straße niedriger als die Natz-Thier-Straße. Die Gebäude sollen nur die technisch notwendige Höhe erreichen.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Bebauungsplanänderung mit der beschriebenen Änderung des Konzeptes fortzuführen. Die Grundstückseigentümerin hat dem geänderten Konzept zugestimmt. Zum nächsten Sitzungsturnus würde die Änderung für die Offenlage vorbereitet und parallel mit der Grundstückseigentümerin ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten und Planungsdetails, z. B. der Grundstückstausch für die Zufahrt, vorbereitet.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 15.11.2012, TOP 4 ö.S. und des Rates vom 13.12.2012, TOP 12 ö.S.
Anlagen:
Lageplan