Sachverhalt:
Die 5-jährige Amtszeit der derzeitigen Schiedsperson Günther Reiling und seines Stellvertreters Jochen Spengler endet am 31. März 2013. Es ist daher erforderlich, dass der Rat der Stadt Billerbeck für die anstehende Amtszeit eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson wählt. Die Wahlzeit beträgt gem. § 3 Abs. 3 des Schiedsamtsgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchAG NRW) 5 Jahre.
Der bisherige erste Schiedsmann Günther Reiling kann nicht wieder gewählt werden, weil er das 70. Lebensjahr vollendet hat. Daher wurden vor Ablauf der Amtszeit einige Gespräche mit dem bisherigen Stellvertreter und weiteren möglichen Interessenten geführt.
Erfreulicherweise erklärte sich die bisherige stellvertretende Schiedsperson Hans-Joachim Spengler bereit, sich als Bewerber für die Schiedsperson zur Verfügung zu stellen. In weiteren Gesprächen konnte Frau Angelika Püth als Bewerberin für den Posten der stellvertretenden Schiedsperson gewonnen werden.
Beide genannten Personen erfüllen nach dem SchAG NRW die Voraussetzungen für die Wahl zur Schiedsperson bzw. stellvertretenden Schiedsperson.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, Herrn Hans-Joachim Spengler als Schiedsperson und Frau Angelika Püth als stellvertretende Schiedsperson zu wählen
Im Auftrag
Alfons Krause Hubertus Messing Marion Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeisterin