Betreff
45. Änderung des Flächennutzungsplanes Konzentrationszonen für "Windenergie" der Gemeinde Rosendahl
hier: Abgabe einer Stellungnahme
Vorlage
FBPB/809/2013
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

Es werden keine Bedenken gegen die Planung erhoben.


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Rosendahl hat im frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Stadt Billerbeck angeschrieben und ausgeführt, dass der Rat der Gemeinde Rosendahl in seiner Sitzung am 20.02.2013 beschlossen habe, das Verfahren zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 35 Absatz 3 Satz3 BauGB durchzuführen.

 

Es wurde im Weiteren erläutert, dass die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung das gesamte Gemeindegebiet umfasse.

Die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes habe den Inhalt, 7 Konzentrationszonen für die Windenergienutzung auf dem Gebiet der Gemeinde Rosendahl auszuweisen. Die Darstellung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB bedeute gleichzeitig den Ausschluss dieser Nutzung im übrigen Gemeindegebiet.

 

Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der vorliegende Flächennutzungsplanentwurf nach Vorlage der Abschlussberichte der artenschutzfachlichen Gutachten noch ändern könne.

 

Die Gemeinde Rosendahl bittet um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 8.04.2013. Nach Rücksprache ist die Abgabe der Stellungnahme noch nach der Sitzung des Stadtentwicklungs- Bauausschusses möglich. Die kompletten Planunterlagen sind über die Internetseite der Gemeinde Rosendahl einsehbar.

 

Da insbesondere bei der Planung von Konzentrationszonen für die Windenergie die Planungen der Nachbarkommunen Einfluss auf die örtliche Planung haben können, wurde es verwaltungsseitig schon zur besseren Information für sinnvoll erachtet, diese in öffentlicher Sitzung beraten zu lassen. § 2 Abs. 2 BauGB schreibt vor, dass benachbarte Gemeinden Bauleitpläne aufeinander abzustimmen haben. Zwar endet die Planungshoheit einer Gemeinde an der Gemeindegrenze, die Bauleitplanung einer Gemeinde kann sich jedoch in vielfältiger Weise auf benachbarte Gemeinden auswirken (z. B. auch bei großflächigem Einzelhandel). Die von einer Nachbarkommune geltend gemachten öffentlichen Belange fließen dann in die Abwägung der planenden Gemeinde mit ein. Wenn unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung der Nachbargemeinde zu befürchten sind, ist das Maß der erforderlichen Abstimmung besonders hoch. Dies könnte z.B. sein, wenn eigene konkrete Planungsabsichten durch die Planung der Nachbargemeinde nicht mehr möglich wären.

 

Im Grenzbereich zu Billerbeck liegen die beiden Konzentrationszonen „Midlich“ und „Höpinger Berg“. Auf Billerbecker Seite sind keine Planungen vorgesehen (z. B. Wohngebietsausweisungen), die durch die Planung der Konzentrationszonen unmöglich gemacht würden. Auch sonstige Planvorstellungen werden nach Auffassung der Verwaltung nicht durch die Planung gefährdet. Es sind dort keine für die städtebauliche Entwicklung erforderlichen Flächen für Erholungs- und Freizeiteinrichtungen vorgesehen. Nach der Rechtsprechung ist der allgemeine Wunsch nach Erhalt des freien Landschaftsbildes kein Gegenstand der Abstimmung. So wäre es nicht ausreichend auf die allgemeinen negativen Folgen einer Beeinträchtigung der Landschaft für den Fremdenverkehr und den Erholungswert durch die Windkraftanlagen hinzuweisen. Durch die Planung sind auch keine Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege auf Billerbecker Stadtgebiet betroffen.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, keine Bedenken gegen die Planung zu erheben.

 

 

 

i. A.                                         i. A.

 

 

 

Michaela Besecke               Rainer Hein                                      Marion Dirks

Sachbearbeiterin                 stellvertr. Fachbereichsleiter          Bürgermeisterin

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Übersicht der geplanten Konzentrationszonen für „Windenergie“

Legende

Konzentrationszone „Midlich“ (1)

Konzentrationszone „Höpinger Berg“ (2)