Sachverhalt:
Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) beträgt für die Stadt Billerbeck die Zahl der zu wählenden Vertreter in der betreffenden Größenklasse 8.000 bis 15.000 Einwohner grundsätzlich 32 Vertreter, davon 16 in Wahlbezirken.
Durch Satzungsbeschluss vom 21. März 2013 hat der Rat von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Zahl der zu wählenden Vertreter um 6, davon 3 in Wahlbezirken, zu verringern. Danach ergeben sich 26 zu wählende Vertreter, wovon 13 Vertreter in den Wahlbezirken zu wählen sind.
Gemäß § 4 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz – in der maßgebenden Fassung - hat der Wahlausschuss der Gemeinde die Wahlbezirkseinteilung spätestens 48 Monate vor Ablauf der Wahlperiode vorzunehmen. Der Beschluss muss somit bis spätestens bis zum 20. Oktober 2013 gefasst werden. Die Verkürzung der bisherigen Frist von 52 Monaten nach Beginn der Wahlperiode basiert auf Art. 12 Satz 3 des Kommunalwahlzusammenlegungsgesetzes (KWahlZG).
Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt werden. Des Weiteren darf die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet nicht mehr als mehr als 25 v. H. nach oben oder unten betragen. Die maßgebliche Einwohnerzahl ist nach § 78 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) für Billerbeck die Bevölkerungszahl vom 30. Juni 2012. Sie betrug in Billerbeck 11.486 Einwohner.
Der Durchschnitt bei 13 Wahlbezirken beträgt danach = 883,54 Einwohner
Abweichung um 25 v. H. nach oben = 1.104,43 Einwohner
Abweichung um 25 v. H. nach unten = 662,66 Einwohner
In der Vergangenheit konnten durch geringfügige Verschiebungen der Wahlbezirksgrenzen die obengenannte 25%-Grenze nach oben oder unten eingehalten werden. Auf der Basis der relevanten Einwohnerzahlen vom 30. Juni 2012 ist die Beibehaltung der bisherigen Wahlbezirkseinteilung nicht mehr möglich gewesen. Daher musste eine umfangreiche Neueinteilung vorgenommen werden.
Bei der vorgeschlagenen Einteilung wurden die vorstehenden Grundsätze des § 4 KWahlG beachtet und auch die räumliche Einheit der früheren Gemeinden Kirchspiel Billerbeck und Beerlage berücksichtigt. In dem Vorschlag der Verwaltung soll ein Außenbereichsbezirk wegfallen und dafür ein neuer Wahlbezirk im Innenstadtgebiet gebildet werden. Die vorgeschlagenen Änderungen/Neuerungen sind in der beigefügten Tabelle über die Wahlbezirkseinteilung in Fettdruck und kursiv dargestellt. Nähere Erläuterungen zu den vorgeschlagenen Änderungen erfolgen in der Sitzung.
Im Auftrag
Alfons Krause Hubertus Messing Gerd Mollenhauer
Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Allgemeiner Vertreter
Anlagen:
Aufteilung Wahlberechtige nach Wahlbezirke (alter Stand)
Aufteilung Wahlberechtigten nach Straßen
Graphische Darstellung der neuen Wahlbezirke 1 - 13