Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Dringlichkeitsbeschluss:
Es wird beschlossen, das Bauvorhaben für den Umzug des Jugendzentrums in die neu zu schaffenden Räumlichkeiten im Untergeschoss des Realschulgebäudes trotz der verringerten Zuschüsse seitens der Sparkassenstiftung durchzuführen.
Die aufgrund der fehlenden Zuschüsse verringerten Einnahmen in Höhe von rd. 38.500,- Euro werden durch Einsparungen bei dem Produktkonto 12010.78550000 in gleicher Höhe ausgeglichen.
Die Dringlichkeitsentscheidung ist dem Rat zur Genehmigung vorzulegen.
Sachverhalt:
In den o. a. Sitzungen wurde beschlossen, dass
die Umbauarbeiten nach Zusage der Fördermittel ausgeschrieben werden sollen.
Für die Verwirklichung der o.a. Maßnahme
wurden Förderanträge beim Kreis Coesfeld und bei der Sparkassenstiftung
Billerbeck gestellt. Der Förderbescheid
des Kreises Coesfeld wird in beantragter
Höhe erwartet. Die Sparkassenstiftung hat von der beantragten Summe in Höhe von
75.500 Euro eine Summe in Höhe von 37.000 Euro für die Ausstattung des
Jugendzentrums in Aussicht gestellt.
Aus Sicht der Verwaltung sollte trotz der reduzierten
Fördermittel an einer Umsetzung des Projektes in der vorgestellten Form
festgehalten werden.
Damit ergibt sich jedoch gegenüber der
Verplanung eine Finanzierungslücke in Höhe von 38.500 Euro. Da mit den Arbeiten
in den Sommerferien begonnen werden soll, sollte diese Summe überplanmäßig
bereitgestellt werden. Dafür ist ein Beschluss des Rates der Stadt Billerbeck
erforderlich.
Eine Deckung lässt sich in diesem Jahr durch
Minderausgaben bei dem Produktkonto 12010 78550000 und hier bei der Investitionsmaßnahme
„Ausbau Johannisstraße und Straße Kerkeler“ darstellen.
Hier ist mit einem Beginn der Baumaßnahme in
diesem Jahr nicht mehr zu rechnen.
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW entscheidet
der Haupt- und Finanzausschuss in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des
Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich
ist. Die Entscheidung ist dann dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur
Genehmigung vorzulegen.
Auf die Entscheidungen über die
Bewilligungsanträge wurde verwaltungsseitig gewartet, damit unverzüglich die
Ausschreibungen auf den Weg gebracht werden können, um möglichst noch die
Sommerferien für laute Arbeiten nutzen zu können. Da die nächste Ratssitzung
erst in einigen Wochen stattfindet, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den
Beschluss als Dringlichkeitsentscheidung zu fassen.
i.
A.
Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Jugend-, Familien-, Senioren- und Kulturausschuss vom 21. Febr. 2013, TOP 2 ö. S., Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 14. März 2013, TOP 6 ö. S., Rat vom 21. März 2013, TOP 4, ö. S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: 187.000,- Euro
Finanzierung durch Mittel bei Produktkonto: siehe Sachverhalt