Betreff
Umzug des Jugendzentrums in die neu zu schaffenden Räumlichkeiten im Untergeschoss des Realschulgebäudes
Vorlage
FBPB/816/2013
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Dringlichkeitsbeschluss:

Es wird beschlossen, das Bauvorhaben für den Umzug des Jugendzentrums in die neu zu schaffenden Räumlichkeiten im Untergeschoss des Realschulgebäudes trotz der verringerten Zuschüsse seitens der Sparkassenstiftung durchzuführen.

Die aufgrund der fehlenden Zuschüsse verringerten Einnahmen in Höhe von rd. 38.500,- Euro werden durch Einsparungen bei dem Produktkonto 12010.78550000 in gleicher Höhe ausgeglichen.

Die Dringlichkeitsentscheidung ist dem Rat zur Genehmigung vorzulegen.


Sachverhalt:

 

In den o. a. Sitzungen wurde beschlossen, dass die Umbauarbeiten nach Zusage der Fördermittel ausgeschrieben werden sollen.

 

Für die Verwirklichung der o.a. Maßnahme wurden Förderanträge beim Kreis Coesfeld und bei der Sparkassenstiftung Billerbeck gestellt.  Der Förderbescheid des Kreises Coesfeld  wird in beantragter Höhe erwartet. Die Sparkassenstiftung hat von der beantragten Summe in Höhe von 75.500 Euro eine Summe in Höhe von 37.000 Euro für die Ausstattung des Jugendzentrums in Aussicht gestellt.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte trotz der reduzierten Fördermittel an einer Umsetzung des Projektes in der vorgestellten Form festgehalten werden.

 

Damit ergibt sich jedoch gegenüber der Verplanung eine Finanzierungslücke in Höhe von 38.500 Euro. Da mit den Arbeiten in den Sommerferien begonnen werden soll, sollte diese Summe überplanmäßig bereitgestellt werden. Dafür ist ein Beschluss des Rates der Stadt Billerbeck erforderlich.

Eine Deckung lässt sich in diesem Jahr durch Minderausgaben bei dem Produktkonto 12010 78550000 und hier bei der Investitionsmaßnahme „Ausbau Johannisstraße und Straße Kerkeler“ darstellen.

Hier ist mit einem Beginn der Baumaßnahme in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen.

 

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist. Die Entscheidung ist dann dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

Auf die Entscheidungen über die Bewilligungsanträge wurde verwaltungsseitig gewartet, damit unverzüglich die Ausschreibungen auf den Weg gebracht werden können, um möglichst noch die Sommerferien für laute Arbeiten nutzen zu können. Da die nächste Ratssitzung erst in einigen Wochen stattfindet, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den Beschluss als Dringlichkeitsentscheidung zu fassen.

 

i.      A.

 

 

 

Gerd Mollenhauer                                                                   Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                                Bürgermeisterin

 

 


Bezug:     Jugend-, Familien-, Senioren- und Kulturausschuss vom 21. Febr. 2013, TOP 2 ö. S., Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 14. März 2013, TOP 6 ö. S., Rat vom 21. März 2013, TOP 4, ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                             187.000,- Euro

 

Finanzierung durch Mittel bei Produktkonto:                                   siehe Sachverhalt

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: