Betreff
Aktualisierung und Fortschreibung des Radwegebauprogramms des Kreises Coesfeld
Vorlage
FBPB/819/2013
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Stadt Billerbeck wünscht weiterhin die Anlegung des Radweges an der K 13 von Billerbeck in Richtung Darup. Sobald der Grunderwerb möglich ist, soll dieser Radweg realisiert werden.


Sachverhalt:

 

Der Kreis Coesfeld beabsichtigt, sein Radwegebauprogramm an Kreisstraßen zu aktualisieren und fortzuschreiben und bittet die Städte und Gemeinden um Mitteilung, welche Maßnahmen im Stadtgebiet höchste Priorität besitzen und möglichst innerhalb der nächsten fünf Jahre verwirklicht werden sollten.

 

Bei der letzten Fortschreibung wurde seitens der Stadt Billerbeck dringendst der Radweg an der Kreisstraße 13 in Richtung Darup gefordert. Ebenfalls wurde darum gebeten, den Radweg an der Kreisstraße 53 (Straße von der Bergallee am Kloster Gerleve vorbei zur B 525) in das Programm aufzunehmen.

 

Der Kreis Coesfeld war damals der Bitte der Stadt gefolgt und hatte die Antragstellung für den Radweg in Richtung Darup bis zur Bewilligungsreife betrieben. Trotz intensiver Bemühungen des Kreises Coesfeld wie auch der Stadtverwaltung und einiger Anlieger war es nicht möglich, den Grunderwerb sicherzustellen, sodass das Vorhaben noch nicht realisiert werden konnte. Der Radweg am Kloster wurde seitens des Kreises nicht in die Prioritätenliste der dringendsten 11 Vorhaben aufgenommen und daher in den vergangenen Jahren seitens des Kreises nicht weiter verfolgt.

 

Das Anschreiben des Kreises Coesfeld nebst Übersicht über die Vorschläge der Gemeinden wie auch die Prioritätenliste des Kreises sind als Anlage beigefügt.

 

Zu berücksichtigen ist die abgestimmte Vorgehensweise im Kreis Coesfeld, dass bei Neubaumaßnahmen, die von den Städten und Gemeinden gewünscht werden, die Städte und Gemeinden den Eigenanteil des Kreises übernehmen müssen. Dieser beträgt zurzeit 30 % und kann sich jedes Jahr verändern. Sofern der Kreis Planungsleistungen vergibt, ist zu berücksichtigen, dass nur ein kleiner Anteil an Planungskosten förderfähig ist und der Rest ebenfalls vollständig von den Städten und Gemeinden übernommen werden muss. So kann sich die Kostenbeteiligung der Städte und Gemeinden auf ca. 40 % der Gesamtkosten erhöhen.

 

Die Stadt Billerbeck bringt sich zurzeit sehr stark personell und finanziell in den Ausbau von Radwegen an den Landesstraßen ein. Hier wurden bereits viele Kilometer gebaut. Sofern die weiteren Zuwendungen des Landes aus dem Programm des innovativen Radwegebaus bereitgestellt werden, wird angestrebt, in den nächsten Jahren den Radweg an der L 506 bis zur Einmündung der Kreisstraße im Bereich der Baugebiete Oberlau zu erstellen. Die Fortführung bis zur Stadt beabsichtigt der Landesbetrieb als Straßenbaumaßnahme durchzuführen.

 

Da die Landstraße 506 deutlich mehr Kraftfahrzeugverkehr aufweist als die Kreisstraßen, ist zu überlegen, die finanziellen Aktivitäten der Stadt vorrangig in den Radweg an dieser Straße einzubringen und daher den Radwegebau an Kreisstraßen zurzeit nicht zu fordern.

Gleichwohl sollte der immer als sehr wichtig angesehene Radweg nach Darup weiterhin als wünschenswert erwähnt werden.

 

i.      A.

 

 

 

Gerd Mollenhauer                                                                 Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                               Bürgermeisterin

 

 


Anlagen:

Anschreiben des Kreises Coesfeld mit Anlagen