Betreff
Gebührenbedarfsberechnung 2014 - 2017 für das Friedhofs- und Bestattugungswesen einschließlich der Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung) in der Stadt Billerbeck
Vorlage
FBZD/285/2013
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung und der Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung) in der Stadt Billerbeck vom ...............2013 wird zugestimmt.  


Sachverhalt:

 

Die Stadt Billerbeck unterhält 2 Friedhöfe als nicht rechtsfähige Anstalt (§ 2 Abs. 1 Friedhofssatzung). Für die Benutzung der Friedhöfe sowie die Überlassung von Nutzungsrechten an Grabstätten werden Gebühren nach der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Billerbeck vom 19. November 2003, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 22. November 2007, erhoben.

 

Dieser Ausschuss hat in den Sitzungen am 20.09.2011 und 08.05.2012 über die Erweiterung von neuen Bestattungsmöglichkeiten  beraten. In der letzten Sitzung wurde sodann festgelegt, dass die Verwaltung mit einer neuen Gebührenbedarfsberechnung die entsprechenden neuen Bestattungsformen einbezieht.

 

In der Vergangenheit war wesentliches Kostenverteilungskriterium der

Flächenmaßstab (Größe der Grabfläche). Das führte dazu, dass größere

Grabflächen überproportional mit den Kosten der Infrastruktur (z.B.

Wegeunterhaltung, Grünflächenpflege, Abfallentsorgung, Baumpflege) belastet

wurden, obwohl die Infrastruktur unabhängig von der Grabfläche jedem

Nutzungsberechtigten gleichermaßen zur Verfügung steht.

 

Zukünftig ist der Flächenmaßstab nur noch ein Kostenverteilungskriterium neben

- der Nutzungsdauer,

- der Belegungsmöglichkeit,

- der Wahl und Gestaltung,

- der Pflege- und Überwachung und

- der Bereitstellung und Entsorgung.

Dies führt zu einer gerechteren Kostenverteilung.

 

Um die Gebührenkalkulation durchzuführen wurden zunächst die Kosten ermittelt. Auch die Herstellungskosten für die neuen Bestattungsformen wurden mit einbezogen. Die einzelnen Kosten ergeben sich aus der beigefügten Kostenberechnung. Einsparungen bei den Kosten sind nicht weiter möglich, da die Aufwendungen für die Unterhaltung der Friedhöfe an Billerbecker Unternehmen fest vergeben sind.

 

Der prognostizierten Nutzung der Grabstätten liegen die Ist-Ergebnisse der letzten Jahre zu Grunde. Hierbei wurde insbesondere der Trend zum Wiesengrab berücksichtigt. Zukünftig könnten sich Verschiebungen in Richtung der anderen neu hinzugefügten Grabstättenformen wie Pflegeleichte-, Baum- oder Gemeinschafts-gräber ergeben, die ebenfalls berücksichtigt sind. 

 

Bei der Festlegung der Äquivalenzziffern wurden folgende Prämissen berücksichtigt:

 

  1. Durch die Umrechnung eines sogenannten Vorwegabzuges wird zunächst jede Grabstätte mit 50 % der Gesamtkosten gleichbehandelt.
  2. Für die Möglichkeit des Wiedererwerbes (Verlängerung) eines Wahlgrabes wird ein Zuschlagsfaktor von 0,1, was 10 % wie bisher entspricht, einbezogen.
  3. Für die vom Friedhofsträger übernommene Pflege bei den Pflegeleichten, Baum-, Wiesen- und Gemeinschaftsgräber wird ein Zuschlagsfaktor von 0,15,  was 15 % entspricht, einberechnet.

 

 

 

Da die neuen Grabformen, wie die Pflegeleichten Gräber auf dem „Alten Friedhof“ und die Gemeinschaftsgräber sowie die Baumgräber auf dem „Neuen Friedhof“ noch im Laufe diesen Jahres erstellt werden müssen sollte die Gebührensatzung ab 01. Januar 2014 in Kraft treten. Ein unterjähriger Kalkulationszeitraum lässt sich wegen der Rechtssicherheit der Gebührensatzung unter Einbeziehung der auf die neuen Grabstätten vorzunehmenden Abschreibungen und Verzinsung nicht vornehmen.

 

Weitere Ausführungen zu der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation und der darauf basierenden Gebührensatzung erfolgen in der Sitzung.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die als Anlage beigefügte Gebührensatzung zu beschließen. 

 

 

 

 

 

I.A.

 

 

 

Hubertus Messing                                                               Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                               Bürgermeisterin

 

 

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung

Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung) in der Stadt Billerbeck vom ……….2013