Betreff
Gemeinsamer Wertstoffhof der Stadt Coesfeld, Gemeinde Rosendahl und der Stadt Billerbeck in Coesfeld-Brink
Vorlage
FBF/202/2013
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb des Wertstoffhofes soll in der bisherigen Form bestehen bleiben. Die Verwaltung wird beauftragt, den Wertstoffhof mit der Stadt Coesfeld und der Gemeinde Rosendahl ab dem 01.01.2014 gemeinsam weiter zu betreiben.


Sachverhalt:

 

Seit dem Jahr 2003 betreiben die Stadt Coesfeld, die Gemeinde Rosendahl und die Stadt Billerbeck einen gemeinsamen Wertstoffhof. Diese interkommunale Zusammenarbeit hat sich in den vergangenen zehn Jahren bewährt. Die Einrichtung wird von den Bürgerinnen und Bürgern der drei beteiligten Kommunen nach wie vor gut angenommen. Dieses zeigen auch die Sammelergebnisse.

 

Die Grundlage für die Zusammenarbeit beim Betrieb eines gemeinsamen Wertstoffhofes der drei Kommunen ist eine 2004 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Durch den gemeinsamen Betrieb fallen die erforderlichen Investitionskosten für die Bereitstellung und Herrichtung eines Grundstückes mit der dazugehörigen Infrastruktur nur einmal an und nicht für jede einzelne Kommune. Großzügige Öffnungszeiten können so an vier Wochentagen (montags, mittwochs und freitags von 13.00 -18.00 Uhr sowie samstags von 8:30 – 13:30 Uhr) gewährleistet werden. All dieses ist möglich mit relativ geringen Kosten, die die Gebührenkalkulation nur mäßig belasten.

 

Der derzeitige Vertrag über den Betrieb des Wertstoffhofes endet zum 31.12.2013. In einem Gespräch zwischen den Vertragspartnern wurde seitens der Stadt Coesfeld und der Gemeinde Rosendahl das Interesse an der Fortführung des gemeinsamen Wertstoffhofes bekundet.

 

Würde die Stadt Billerbeck die interkommunale Zusammenarbeit nicht mehr wollen, hätte sie die Verpflichtung ab dem 01.01.2014 selbst einen Wertstoffhof einzurichten oder zu betreiben bzw. diese Leistungen zu beauftragen.

 

Um die kostenmäßige Auswirkung bei der Herrichtung eines eigenen Wertstoffhofes zu den jetzigen Kosten vergleichbar zu machen, wurde eine Abfrage bei einer vergleichbaren Kommune im Kreis Coesfeld gemacht, die in den letzten Jahren einen neuen Wertstoffhof errichtet hat.

Für die Fläche, Herstellung und Betrieb sowie für ansteigende Mengen bei einem ortsnahen Wertstoffhof wären zusätzliche Kosten i.H.v. ca. 125.000 € jährlich einzukalkulieren. Dieses würde umgerechnet für die derzeitigen Abfallgebühren eine Steigerung von ca. 25 % bedeuten. Eingerechnet sind hier noch nicht die Personalkosten für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

 

Da z.Zt. von der federführenden Stadt Coesfeld noch keine konkreten Angaben zur eventuellen Verlängerung des Vertrages über den Betrieb des Wertstoffhofes bzw. zur Neuausschreibung gemacht werden können, soll hierüber zu gegebener Zeit im Ausschuss beraten werden.

 

Um das weitere Interesse der Stadt Billerbeck am gemeinsamen Wertstoffhof vertreten zu können, wird um Zustimmung zum Beschlussvorschlag gebeten.

 

 

i.A.                                          i.A.

 

 

Marko Hidding                      Marion Lammers                              Marion Dirks

Sachbearbeiter                     stellv. Fachbereichsleiterin                        Bürgermeisterin