Sachverhalt:
In der o. a.
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde über die Umsetzung des o. a.
Projektes beraten und hier insbesondere über die Realisierung trotz abgelehnter
Zuschüsse durch die Sparkassenstiftung.
Da die
Maßnahme zügig auf den Weg gebracht werden soll, wurde die Entscheidung im Wege
einer Dringlichkeitsentscheidung getroffen, die dem Rat zur Genehmigung vorzulegen
ist.
Der
Dringlichkeitsbeschluss lautet:
Es wird
beschlossen, das Bauvorhaben für den Umzug des Jugendzentrums in die neu zu schaffenden
Räumlichkeiten im Untergeschoss des Realschulgebäudes trotz der verringerten
Zuschüsse seitens der Sparkassenstiftung durchzuführen.
Die aufgrund
der fehlenden Zuschüsse verringerten Einnahmen in Höhe von rd. 38.500,- Euro
werden durch Einsparungen bei dem Produktkonto 12010.78550000 in gleicher Höhe
ausgeglichen.
i. A.
Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin