Sachverhalt:
Im Rahmen der Recherchen zum Antrag auf Errichtung einer Gedenkstätte für vorgeburtliche verstorbene Kinder wurden die derzeitigen Satzungsinhalte hinsichtlich der Bestattungsmöglichkeiten für Kinder unter 1 Jahr, Tot- und Fehlgeburten, sowie aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Satzung nur Regelungen für die v. g. Bestattungen in Reihengrabstätten (Einzelgräber) enthält.
Damit die Bestattungsmöglichkeit auch bei den Wahlgrabstätten (mehrstellige Grabstätten) geschaffen werden kann, muss die als Anlage beigefügte Änderungssatzung beschlossen werden. Darüber hinaus wurde der § 13 Abs. 3 der Friedhofssatzung, zum besseren Verständnis, redaktionell überarbeitet. Die Änderungen sind in Fettdruck markiert.
Im Auftrag
Alfons Krause Hubertus Messing Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,--
Anlagen:
1. Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung) in der Stadt Billerbeck vom 19. Dezember 2003