Betreff
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen
hier: Beteiligung der öffentlichen Stellen
Vorlage
FBPB/851/2013
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

Vorlage dient nur der Information


Sachverhalt:

 

Die Landesregierung hat am 25. Juni 2013 den Entwurf des neuen Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen gebilligt und das zu seiner Aufstellung erforderliche Beteiligungsverfahren beschlossen. Die Stadt Billerbeck wird als in ihren Belangen berührte öffentliche Stelle gem. § 10 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG) beteiligt. Stellungnahmen sind bis zum 28. Februar 2014 einzureichen. Den Fraktionen kann jeweils nur ein komplettes Exemplar zur Verfügung gestellt werden. Die kompletten Unterlagen können jedoch unter folgender Internetadresse eingesehen werden: http://www.nrw.de/landesregierung/landesplanung/erarbeitung-des-neuen-lep-nrw.html

Die Seite wird auch über die Suchmaschine „google“ als erstes angezeigt, wenn „Landesplanung NRW“ in die Suche eingegeben wird. Dort gibt es rechts auf der Startseite eine Verlinkung zur Erarbeitung des neuen LEP NRW. Sofern auf der Seite um die Eingabe eines Passwortes gebeten wird, einfach auf „Abbrechen“ klicken.

 

Der Landesentwicklungsplan (LEP) legt die mittel- und langfristigen strategischen Ziele zur räumlichen Entwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen fest. Er besteht aus übergreifenden Festlegungen, Festlegungen für bestimmte Sachbereiche (Siedlungsraum, Freiraum, Verkehr und technische Infrastruktur, Rohstoffversorgung, Energieversorgung) sowie die zeichnerischen Festlegungen. In den nachgeordneten Regional-, Bauleit- und Fachplanungen sind sie zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Wie auch beim Regionalplan sind die Festlegungen in Ziele und Grundsätze unterteilt. Nach § 4 ROG sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen (z.B. Bauleitplanung der Stadt) Ziele der Raumordnung zu beachten sowie die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung in Abwägungs- und Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen.

 

Aufgrund der umfangreichen Unterlagen soll die Einbringung in den Rat zunächst zur Information dienen. Eine Beratung, bezogen auf die konkreten Inhalte, soll erst nach den Herbstferien stattfinden, so dass eine grundsätzliche Beschäftigung mit den Inhalten aufgrund des langen Beteiligungszeitraumes möglich ist. Die Beratungen werden dann im Bezirksausschuss (voraussichtlich am 28.11.2013) starten. Die Staatskanzlei bittet in der Stellungnahme, den Bezug in den Verfahrensunterlagen anzugeben (Seite, Absatz, Zeile) und Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge möglichst konkret zu formulieren.

 

Wenn dies gewünscht wird, wäre es möglich, Stellungnahmen der Ratsmitglieder/Fraktionen als Anlage der nächsten Sitzungsvorlage beizufügen (einzureichen bis zum 18.11.2013).

 

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                            Gerd Mollenhauer                             Marion Dirks

Sachbearbeiterin                              Fachbereichsleiter                            Bürgermeisterin

 

 

 


Bezug:    

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                               -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Zeitplan für die Aufstellung des neuen LEP (nur im Ratsinfosystem)

Je eine Ausfertigung des LEP-Entwurfes je Fraktion