Sachverhalt:
Gemäß § 13 der
Betriebssatzung der Stadt Billerbeck für den Abwasserbetrieb der Stadt
Billerbeck vom 4. April 2006 ist ein Zwischenbericht einen Monat nach
Halbjahresabschluss dem Betriebsausschuss zu unterbreiten. Die Primanota mit
Darstellung aller Aufwendungen mit einem Betrag über 5.000,00 € ist dem Zwischenbericht
ebenfalls beizufügen.
Demgemäß werden
dem Betriebsausschuss hiermit eine vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung zum
30.06.2013 und die Entwicklung der Anlagen im Bau Stand 31.10.2013 vorgelegt.
Die Primanota mit
Darstellung aller Aufwendungen mit einem Betrag über 5.000,00 € wird wegen der
personenbezogenen Daten dem nicht öffentlichen Teil der Sitzungseinladung
beigefügt.
Rainer Hein Marion
Dirks
Betriebsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung zum 30.06.2013
Entwicklung der Anlagen im Bau, Stand 31.10.2013