Betreff
Zwischenbericht zum Kindergartenplatzbedarf für das Kindergartenjahr 2014/2015
Vorlage
FBS/029/2013
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Ohne


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Jugend-, Familie-, Senioren- und Kulturausschusses vom 21. Febr. 2013 wurde bereits verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass die Sicherstellung eines Kindergartenplatzes für die Anspruchskinder für das Kindergartenjahr 2013 / 2014 darstellbar ist, es jedoch bereits jetzt zu einer Überbelegung der einzelnen Gruppen kommen wird. Diese Überbelegung ist nach den Vorschriften des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zulässig und zunächst auch nicht zu beanstanden.  Eine Dauerlösung darf es jedoch nicht sein, da die pädagogische Arbeit der Erzieherinnen darunter leidet. Die Überbelegung führt somit dazu, dass alle Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der katholischen Kirche und des DRK schon jetzt im Kindergartenbedarfsplan mit einer größeren Gruppenzahl ausgewiesen sind, als es in der ursprünglichen  Betriebserlaubnis vorgesehen war. Nach dem aktuellen Kindergartenbedarfsplan des Kreises wurden für das Kindergartenjahr 2012/2013 noch 19,32 Gruppen in Billerbeck angeboten. Schon für dieses Kiga-Jahr sind 20,78 Gruppen eingeplant. Nach Rücksprache mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen ergab sich, dass die angebotenen Plätze auch nachgefragt werden und somit absolut erforderlich sind. Zu einem außergewöhnlich frühen Zeitpunkt in diesem Kindergartenjahr wird die Auslastung der Kindertageseinrichtungen erreicht werden. Aus diesem Grunde haben sich die Träger der Kitas mit dem Kreisjugendamt und der Stadt Billerbeck am 17.10.2013 getroffen und gemeinsam die weitere Vorgehensweise insbesondere mit Blick auf das Kindergartenjahr 2014 / 2015 besprochen.

 

Die Grundlage der aktuellen Planung zeigt nachstehende Tabelle des Kreises Coesfeld.

 


Es wird dabei davon ausgegangen, dass 100 % der 3- bis 6-jährigen, 80 % der 2-jährigen und 30 % (bisher nur 20 %) der 1-jährigen Kinder um einen Kindergartenplatz nachfragen werden. Weiterhin ist nunmehr darauf zu achten, dass die in jeder Einrichtung geförderten U3 Plätze auch nur für die U3 Kinder angeboten werden dürfen, da ansonsten die Zweckbindung der Fördergelder nicht nachgewiesen werden kann und eine Rückforderung droht.

Insgesamt werden in Billerbeck für den U3 Bereich aktuell 100 Plätze vorgehalten (davon 84 investiv geförderte). Das heißt also, dass hier zur Zeit kein akuter Handlungsbedarf besteht, da die prognostizierten 93 Kinder untergebracht werden können. Im Umkehrschluss resultiert der eingangs genannte Engpass somit aus dem Bereich der Betreuung der 3 bis 6-Jährigen. Nach Berechnungen des Kreisjugendamtes beträgt die Zahl der „Überhangskinder“, der Kinder also, die zur Zeit zusätzlich über die Regelgruppenstärke in den Gruppen betreut werden, insgesamt 27. Diese Zahl wird im laufenden Kindergartenjahr noch leicht ansteigen, da teilweise die Betreuungsverträge erst zu einem späteren Beginnzeitpunkt im Kindergartenjahr abgeschlossen worden sind. Damit die bisherigen Einrichtungen also entlastet werden können, ist die Schaffung einer zusätzlichen Gruppe notwendig, wobei es aktuell noch offen bleiben kann, ob ausschließlich eine Typ III Gruppe oder eine Mischgruppe aus Typ I und Typ III einzurichten ist.

Auch langfristig wird aufgrund nachstehender Prognosen davon ausgegangen, dass der rapide Rückgang der Kinder im Alter von 0 bis unter 6 Jahren aus den letzten Jahren nicht mehr erfolgen wird. Während die kreiseigene Prognose sogar davon ausgeht, dass die Kinderzahl wieder leicht ansteigen wird, sieht IT.NRW noch einen leichten Rückgang.

Die städtische Prognose, die auch für die Schulbedarfsplanung zugrunde gelegt wird, wird etwa zwischen den beiden o.a. Werten angesiedelt. Unter Berücksichtigung, dass sich die Nachfrage auch nach U3 Plätzen noch verstärken wird, wird aktuell auch längerfristig mit der Notwendigkeit einer weiteren Gruppe zu rechnen sein.

Anlässlich des gemeinsamen Gespräches mit allen örtlichen Trägern der Kindertageseinrichtungen hat der Verein Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V. Interesse signalisiert, eine weitere Gruppe einrichten zu wollen. Dieses würde auch einvernehmlich von den anderen Trägern mit getragen. Aus Sicht des Kreisjugendamtes und der Stadt Billerbeck ist diese Interesse zu unterstützen, da damit zukünftig auch im Haus Kunterbunt sichergestellt werden kann, dass eine durchgängige Betreuung der Kinder bis zur Einschulung erfolgen kann und somit der bisher notwendige Wechsel in eine andere Kita entfällt. Schon immer war es gemeinsamer Wunsch, dass, wo möglich, ein Träger alle Gruppentypen nach dem KiBiz anbieten kann. Dadurch wird eine gesunde Mischung von alten und jungen Kindern in einer Kindertageseinrichtung erreicht.

Der Verein Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V. befindet sich aktuell in konkreten Abstimmungsgesprächen u.a. mit dem Kreisjugendamt und einem möglichen Vermieter. In Hinblick auf das laufende Verfahren, können deshalb hierzu im Moment keine weiteren Ausführungen erfolgen. Es kann jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass spätestens im kommenden Kindergartenjahr das Haus Kunterbunt auch eine Betreuung von Kindern bis zum 6. Lebensjahr anbieten wird. Der Ausschuss bzw. der Rat wird über die weitere Vorgehensweise unterrichtet.

 

 

Im Auftrag

 

 

Martin Struffert                                                                       Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                                Bürgermeisterin