Sachverhalt:
Die Stadt ist
verpflichtet, Bauwerke in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen. Die
Brückenprüfung wurde für dieses Jahr im Haushalt eingeplant und durchgeführt.
Die Ergebnisse liegen inzwischen vor.
Zum Teil ist
unverzüglicher Handlungsbedarf gegeben. Der Handlungsbedarf betrifft die Durchfahrtsbreitenbegrenzungen
bzw. Vorfahrtsregelungen, Absturzsicherungen, die Beschränkung des
Gesamtgewichtes, Bauwerkserhaltung, Gewässerinstandhaltung und auch Bauwerkserneuerungen.
Insgesamt ist ein
erheblicher Aufwand zur Aufrechterhaltung der gewohnten Nutzung und
Bauwerkserhaltung erforderlich.
In der Sitzung
erfolgt zur Information eine kurze Vorstellung der Prüfergebnisse.
i.
A. i.
A.
Boris Jakisch Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeisterin