Betreff
Fremdwasserkonzept Lange Straße/Innenstadt
hier: Vorstellung des Vorentwurfes
Vorlage
AB/150/2013
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  

 

Der von den Hydro-Ingenieuren Nord vorgestellte Vorentwurf wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Für die in der Innenstadt betroffenen Grundstücke (ca. 155) wird per Satzung nach § 53 Abs. 1e LWG NRW auferlegt, eine Funktionsprüfung/Dichtheitsprüfung nach erfolger Sanierungsmaßnahme vorzulegen.


Sachverhalt:

 

Aufgrund des hohen Fremdwasseraufkommens im Kanalnetz der Stadt Billerbeck und den damit verbundenen technischen und betriebswirtschaftlichen Problemen wurde die Fremdwassersanierungsmaßnahme Lange Straße/Innenstadt in der 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes hoch priorisiert und für den Zeitraum 2013 bis 2017 vorgesehen.

Wegen der starken Fremdwasserzuflüsse aus dem betroffenen Innenstadtbereich wird Grund-, Quell- und Drainagewasser zur Zeit dem Mischwasserkanal zugeführt. Hierdurch entstehen folgende Probleme:

 

-       Hohe Rückstaugefährdung im Kanalnetz

-       Verminderte Reinigungsleistung bei der Behandlung des Niederschlagswassers aus dem Mischwasserkanal

-       Verminderte Reinigungsleistung der Kläranlage durch Verdünnung und Abkühlung des Abwassers

-       Erhöhte Schadstofffrachten in die Berkel (Vorfluter) durch unzureichende Klärung auf der Kläranlage

 

Dieser Fremdwasserzufluss in den Mischwasserkanal soll zukünftig verhindert werden, indem im betroffenen Fremdwassergebiet die Kanalisation von einem Misch- auf ein Trennsystem umgestellt wird. Dabei soll die Schmutzwasserkanalisation neu verlegt werden und der Mischwasserkanal ist zum Regenwasserkanal umzufunktionieren. In den dann verbleibenden Regenwasserkanal kann auch das Grund-, Quell- und Drainagewasser abgeleitet werden. Diese Sanierungsvariante stellt einen erheblichen Vorteil für die betroffenen Grundstückseigentümer dar, weil auf den Grundstücken lediglich die „Schmutzwasserfraktion“ neu zu ordnen ist und an den neu verlegten Schmutzwasserkanal angeschlossen werden kann. In den bisher durchgeführten Fremdwassersanierungskonzepten wurde für die privaten Grundstückseigentümer damit ein erheblicher Kostenvorteil festgestellt, der verglichen mit einer Fremdwassersanierung mittels Fremdwasserkanal im Schnitt rd. 7.000,00 € pro Grundstück ausmacht.

 

Zur Umsetzung dieses Fremdwasserkonzeptes müssen die außerhalb des Fremdwassergebietes einmündenden Mischwasserkanäle aus den Bereichen Schmiedestraße und Bahnhofstraße vom geplanten Trennsystem abgekoppelt und in benachbarte Mischwassernetze umgelenkt werden. In dem dann verbleibenden Innenstadtgebiet ist ein komplettes Trennsystem zu verwirklichen.

 

Die Planungen werden im Detail durch Herrn Michael Kipsieker, Geschäftsführer der HI-Nord GmbH in der Sitzung vorgestellt.

 

Entscheidend für den Erfolg des Fremdwassersanierungskonzeptes Innenstadt ist die konsequente Trennung des Schmutzwassers vom Niederschlags-/Fremdwasser auf den Grundstücken. Ein Teil des Konzeptes beinhaltet somit die vorherige Befahrung der privaten Kanalisation, die Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes unter Berücksichtigung des Gesamtkonzeptes, die Abstimmung der Planungen auf den privaten Grundstücken mit den Planungen im öffentlichen Bereich und die Betreuung der privaten Grundstückseigentümer bei der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen einschl. Bereitstellung von Leistungsverzeichnissen und Begleitung bei der Abnahme der durchgeführten Leistungen. Die hierzu erforderlichen Ingenieurleistungen wurden bereits durch den Betriebsausschuss beauftragt.

 

Für die zu erfolgenden Sanierungsarbeiten auf den Privatgrundstücken kann eine Landesförderung nach Punkt 5.3 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für eine ressourceneffiziente Abwasserbeseitiung NRW gewährt werden. Der Fördersatz beträgt hierzu 30 %, wobei die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sein müssen. Eine der Zuwendungsvoraussetzungen ist, dass die Gemeinde im abgegrenzten Fremdwasserschwerpunktgebiet durch Satzung die Inspektion aller Hausanschlüsse veranlasst hat. Die weiteren Voraussetzungen sind mit der Vorlage eines abgestimmten ABK, den Untersuchungen zur Fremdwasserschwerpunktproblematik und dem vorgelegten Fremdwassersanierungskonzept durch die Stadt Billerbeck erfüllt. Das Verlangen einer Inspektion/Dichtheitsprüfung der privaten Kanalisation ist somit unabdingbare Fördervoraussetzung. Das abgegrenzte Innenstadtgebiet ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Im abgegrenzten Innenstadtbereich befinden sich auch 3 städtische Grundstücke, das Feuerwehrgerätehaus, das Rathaus und das Grundstück der Johannis-Grundschule. Für die Sanierung der Abwasserleitungen auf städtischen Grundstücken ist eine 50 %ige Förderung vorgesehen.

 

Die im Rahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes geschätzten Kosten wurden mit der jetzt weitergehenden Planung bestätigt und sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Die Finanzierung der Maßnahme ist durch die vorliegenden Vermögenspläne und das vorgelegte Abwasserbeseitigungskonzept gesichert.

 

 

 

 

Rainer Hein                                                                Marion Dirks

Betriebsleiter                                                             Bürgermeisterin