hier: Notüberlauf am Asylantenheim
Sachverhalt:
In der Sitzung am 27. Juni 2013 wurde unter TOP 2 bereits über das Starkregenereignis am 20. Juni 2013 berichtet.
Das Ereignis am 20. Juni 2013, an dem 76 l/m² Niederschlag in einer Stunde in Billerbeck zu verzeichnen war, ist als Starkregenereignis einzustufen, das statistisch betrachtet ein deutlich stärkeres Ereignis war als ein hundertjähriger Regen entsprechend der Einstufung des Kostra-Atlasses der DWA.
Seitens des Abwasserbetriebes der Stadt Billerbeck besteht grundsätzlich im Rahmen der Abwasserbeseitigungspflicht kein Grund, die Dimensionierung der Abwasseranlagen oder die Gestaltung der Straßenoberflächen an derartige Ereignisse anzupassen, da diese aufgrund der Menge und des Ausmaßes nicht beherrschbar sind. Gleichwohl kann in einigen besonders gefährdeten Bereichen untersucht werden, ob mit überschaubarem Aufwand Abhilfe oder Linderung der Auswirkungen derartiger Starkregenereignisse geschaffen werden kann.
In einem Fall wurde festgestellt, dass durch bauliche Veränderung auf den privaten Grundstücken, so z.B. Anheben der Kellerlichtschachtöffnungen und Schaffung einer Entwässerungsmulde um das Haus, das von der Straße abfließende Wasser schadlos um das Haus herum geleitet werden kann.
In anderen Fällen und hier insbesondere im Bereich der Osterwicker Straße neben dem Regenüberlaufbecken I kann nach Auffassung des Unterzeichners mit der Schaffung einer Mulde entlang des Asylantenheimes das von der Straße überstauende Wasser über städtische Grundstücke schadlos zur Berkel abgleitet werden (s. Anlage 1). Die Bau- und Nebenkosten für diese Maßnahme betragen rd. 50.000,00 € und sind im Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2014 bereits berücksichtigt. Diesseits wird empfohlen, die Baumaßnahme durchzuführen, damit die Auswirkungen von Starkregenereignissen im Bereich der Osterwicker Straße gelindert werden können.
Rainer Hein Marion Dirks
Betriebsleiter Bürgermeisterin