hier: Erlass einer Hebesatzsatzung
Sachverhalt:
Die Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2014 ist für die Ratssitzung am 25. Februar 2014 vorgesehen. Die Realsteuerhebesätze wären damit erst nach Erlass der Steuerbescheide 2014 beschlossen. Zwar wird die Haushaltssatzung nach erfolgter Genehmigung durch die Kommunalaufsicht rückwirkend in Kraft treten. Jedoch soll aus Gründen der Rechtssicherheit für den Erlass der Steuerbescheide 2014 noch in diesem Jahr außerhalb der Haushaltssatzung eine spezielle Hebesatzsatzung in Kraft gesetzt werden. Sie ersetzt die Hebesatzsatzung aus dem Haushaltsjahr 2013. Die Realsteuerhebesätze sollen gegenüber dem Vorjahr unverändert festgesetzt werden.
Bezüglich der Grundsteuer A erfolgt die Vorberatung im Bezirksausschuss.
i. A.
Peter Melzner Marion Dirks
Kämmerer Bürgermeisterin
Anlagen:
Entwurf der
Hebesatzsatzung 2014