Betreff
Grundlagen für die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2014
hier: Erlass einer Hebesatzsatzung
Vorlage
FBF/210/2013
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Dem Erlass einer Hebesatzsatzung mit unveränderten Realsteuerhebesätzen wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

 

Die Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2014 ist für die Ratssitzung am 25. Februar 2014 vorgesehen. Die Realsteuerhebesätze wären damit erst nach Erlass der Steuerbescheide 2014 beschlossen. Zwar wird die Haushaltssatzung nach erfolgter Genehmigung durch die Kommunalaufsicht rückwirkend in Kraft treten. Jedoch soll aus Gründen der Rechtssicherheit für den Erlass der Steuerbescheide 2014 noch in diesem Jahr außerhalb der Haushaltssatzung eine spezielle Hebesatzsatzung in Kraft gesetzt werden. Sie ersetzt die Hebesatzsatzung aus dem Haushaltsjahr 2013. Die Realsteuerhebesätze sollen gegenüber dem Vorjahr unverändert festgesetzt werden.

 

Bezüglich der Grundsteuer A erfolgt die Vorberatung im Bezirksausschuss.

 

i. A.

 

 

 

 

Peter Melzner                                                Marion Dirks

Kämmerer                                                      Bürgermeisterin


Bezug:    

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                 

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Entwurf der Hebesatzsatzung 2014