Betreff
Gebührenbedarfsberechnung 2014 für die Abfallbeseitigung
Vorlage
FBF/212/2013
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

 

a)    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2012 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

b)    In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die im Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von rd. 25.600,00 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2014 berücksichtigt.

 

c)    Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2014 wird zur Kenntnis genommen.

 

d)    Die Abfallbeseitigungsgebühr wird wie folgt festgesetzt:
1)  Für ein 80-l-Gefäß für Restmüll bei 4wöchtenlicher Entleerung   142,20 €
2)  Für ein 120-l-Gefäß für Restmüll bei 4wöchentlicher Entleerung 186,00 €
3)  Für ein 240-l-Gefäß für Restmüll bei 4wöchentlicher Entleerung 316,80 €

Für Benutzer der Abfallbeseitigung, die je Restmüllgefäß mehr als 2 Biogefäße benutzen, wird neben der allgemeinen Gebühr eine Gebühr von jährlich 30,00 € für jedes weitere aufgestellte Biogefäß erhoben. Die übrigen Festsetzungen der Gebührensatzung bleiben unverändert.

e)    Die 8. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Im Zuge der für 2014 aufzustellenden Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung wurden die gesamten Kosten neu kalkuliert (siehe Seite 1 der anliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2014). Die Gesamtkosten stellen sich für 2014 auf 733.500,00 € und nehmen damit gegenüber dem Ansatz 2013 von 761.200,00 € um 27.700,00 € (= ./. 3,64 %) ab.

 

Deutliche Einsparungen ergeben sich in Höhe von 24.800,00 € bei den an den Kreis zu zahlenden Behandlungs- und Verwertungskosten. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Seite 1 der anliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2014.

 

Die positive Entwicklung der Aufwendungen wird noch verstärkt durch die Inanspruchnahme des Sonderpostens für Gebührenausgleich. Ein aus dem Haushaltsjahr 2010 angesammelter Gebührenüberschuss wird auf der Grundlage des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) als Ertrag in die Gebührenbedarfsberechnung eingebracht.

 

Unter Berücksichtigung weiterer Erträge verbleibt ein über die Restmüllgefäße zu verteilender Aufwand von 622.500,00 €. In der Gebührenbedarfsberechnung des Vorjahres waren dies noch 663.600,00 € (siehe auch Seite 2 der Gebührenkalkulation 2014).

 

Infolge dessen können die Gebühren je Restmüllbehältervolumen für 2014 wie folgt gesenkt werden:

 

Gefäßgröße

Gebühr 2014

Gebühr Vorjahr 2013

Veränderungen

Veränderungen in %

80 Liter

142,20 €

154,20 €

./. 12,00 €

./. 7,78 %

120 Liter

186,00 €

199,20 €

./. 13,20 €

./. 6,63 %

240 Liter

316,80 €

333,60 €

./. 16,80 €

./. 5,04 %

 

Nach einer deutlichen Gebührensenkung im Jahr 2011 von rd. 11 % kann nach inzwischen stabilen Gebühren in 2014 eine weitere Senkung der Gebühren um durchschnittlich 6,5 % erfolgen.

 

Hierzu muss jedoch angemerkt werden, dass tendenziell für die weiteren Kalkulationen wieder mit einer Anhebung der Müllgebühren gerechnet werden muss. So stehen zur Stützung der weiteren Gebühren nur noch rd. 14.000,00 € aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zur Verfügung.

 

Um Benutzer der Abfallbeseitigung, die Biotonnen verstärkt in Anspruch nehmen, an den zusätzlichen Kosten zu beteiligen, wird ab 2014 eine zusätzliche Gebühr von jährlich 30,00 € erhoben. Die entsprechende Regelung ist im anliegenden Satzungsentwurf unter § 1 Ziffer (3) neu enthalten.

 

Um Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.

 

I. A.

 

 

 

Peter Melzner                                                            Marion Dirks

Kämmerer                                                                  Bürgermeisterin


Bezug:    

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                              siehe Anlagen

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                     siehe Anlagen

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Abschluss des Gebührenhaushaltes 2012

Gebührenbedarfsberechnung 2014

8. Änderung der Gebührensatzung