Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
a)
Die
Abrechnung der Gebührenrechnung 2012 wird zur Kenntnis genommen und
beschlossen. Der erzielte Überschuss wird dem Sonderposten für
Gebührenausgleich zugeführt.
b)
In
Anwendung des § 6 Absatz 2 Kommunalabgabengesetz wird aus dem Sonderposten für
den Gebührenausgleich ein Überschuss in Höhe von rd. 2.000,00 € entnommen und
als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2014 berücksichtigt.
c)
Die
Gebührenbedarfsberechnung 2014 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der
Gebührensatz je Frontmeter wird auf 1,34 € festgesetzt.
d)
Die 13.
Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt
Billerbeck wird beschlossen.
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wurden die Aufwendungen und Erträge für die Straßenreinigung neu kalkuliert und entsprechend in der Gebührenbedarfsberechnung 2014 berücksichtigt. Danach errechnet sich für 2014 eine Straßenreinigungsgebühr von 1,34 € je Frontmeter. Siehe auch anliegende Gebührenbedarfsberechnung.
Nachdem die Gebühren im Vorjahr von 1,38 € auf 1,17 € je Frontmeter gesenkt werden konnten, ist für 2014 aufgrund gestiegener Aufwendungen eine Anpassung des Gebührensatzes auf 1,34 € erforderlich. Der Gebührensatz liegt damit jedoch unter dem noch für 2012 erhobenen Betrag von 1,38 € je Frontmeter.
In die Gebührenbedarfsberechnung 2014 wurde ein Überschuss aus Vorjahren in Höhe von 2.000,00 € durch Inanspruchnahme des Sonderpostens Gebührenausgleich als Ertrag eingebracht. Im Vorjahr betrug dieser positive Effekt noch 3.400,00 €.
Zur Stützung der Gebühren in den Folgejahren stehen noch weitere Beträge im Sonderposten Gebührenausgleich zur Verfügung. So kann, obwohl tendenziell insbesondere aufgrund gestiegener Winterdienstkosten der Druck auf die Gebühren anhält, auch in den Folgejahren der Sonderposten Gebührenausgleich gebührenstützend in Anspruch genommen werden.
Um Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.
I. A.
Peter Melzner Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: siehe Anlage
Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: siehe Anlage
Anlagen:
Jahresabschluss 2012
Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung in der Stadt Billerbeck für das Jahr 2014
13. Änderungssatzung für die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Billerbeck