Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung 2014 in der Stadt Billerbeck einschließlich der 13. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Vorlage
FBF/213/2013
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

a)            Die Abrechnung der Gebührenrechnung 2012 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der erzielte Überschuss wird dem Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

b)            In Anwendung des § 6 Absatz 2 Kommunalabgabengesetz wird aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich ein Überschuss in Höhe von rd. 2.000,00 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2014 berücksichtigt.

c)            Die Gebührenbedarfsberechnung 2014 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der Gebührensatz je Frontmeter wird auf 1,34 € festgesetzt.

d)            Die 13. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Billerbeck wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wurden die Aufwendungen und Erträge für die Straßenreinigung neu kalkuliert und entsprechend in der Gebührenbedarfsberechnung 2014 berücksichtigt. Danach errechnet sich für 2014 eine Straßenreinigungsgebühr von 1,34 € je Frontmeter. Siehe auch anliegende Gebührenbedarfsberechnung.

 

Nachdem die Gebühren im Vorjahr von 1,38 € auf 1,17 € je Frontmeter gesenkt werden konnten, ist für 2014 aufgrund gestiegener Aufwendungen eine Anpassung des Gebührensatzes auf 1,34 € erforderlich. Der Gebührensatz liegt damit jedoch unter dem noch für 2012 erhobenen Betrag von 1,38 € je Frontmeter.

 

In die Gebührenbedarfsberechnung 2014 wurde ein Überschuss aus Vorjahren in Höhe von 2.000,00 € durch Inanspruchnahme des Sonderpostens Gebührenausgleich als Ertrag eingebracht. Im Vorjahr betrug dieser positive Effekt noch 3.400,00 €.

 

Zur Stützung der Gebühren in den Folgejahren stehen noch weitere Beträge im Sonderposten Gebührenausgleich zur Verfügung. So kann, obwohl tendenziell insbesondere aufgrund gestiegener Winterdienstkosten der Druck auf die Gebühren anhält, auch in den Folgejahren der Sonderposten Gebührenausgleich gebührenstützend in Anspruch genommen werden.

 

Um Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.

 

I. A.

 

 

 

Peter Melzner                                                            Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                    Bürgermeisterin


Bezug:    

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                siehe Anlage

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                       siehe Anlage

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Jahresabschluss 2012

Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung in der Stadt Billerbeck für das Jahr 2014

13. Änderungssatzung für die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Billerbeck