Sachverhalt:
Nachdem in der Sitzung vom Rat beschlossen
worden war am European Energy Award teilzunehmen, wurde durch die Verwaltung an
die Bezirksregierung Arnsberg ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für das
Zertifizierungsverfahren zum European Energy Award gestellt. Mit Datum vom
24.10.2013 ist der Zuwendungsbescheid bei der Verwaltung eingegangen. Die
Bewilligung für die -Einstiegsförderung- erstreckt sich über vier Jahre. Laut
Bewilligungsbescheid ist die Maßnahme vom 01.01.2014 bis zum 30.06.2018
durchzuführen. (Durchführungszeitraum) In der o.g. Sitzung des Rates wurde
beschlossen die erforderlichen Mittel und das erforderliche Personal zunächst
für zwei Jahre befristet einzuplanen. Da der Durchführungszeitraum aber vier
Jahre beträgt und die Zuwendungsvoraussetzung ist, dass die Antragstellerin die
Gewähr dafür bieten muss, dass sie zur Durchführung des Vorhabens in der Lage
ist und den Eigenanteil sicherstellt, muss vor einer Vergabe der gefasste
Beschluss ergänzt werden.
Die Kosten für die Teilnahme am European
Energy Award in den ersten vier Jahren setzen sich wie folgt zusammen:
1.
Jahr Programmbeitrag 1.785,00 €
Beraterkosten 11.662,00 € (14 Tagewerke)
Gesamt 13.447,00
€
1.
Förderrate
5.800,00 € Kosten Stadt Billerbeck 2014 =
7.647,00 €
2.
Jahr Programmbeitrag
1.785,00 €
Beraterkosten
4.165,00 € (5 Tagewerke)
Gesamt 5.950,00 €
2.
Förderrate
5.800,00 € Kosten Stadt Billerbeck 2014
= 150,00 €
3.
Jahr Programmbeitrag
1.785,00 €
Beraterkosten
4.165,00 € (5 Tagewerke)
Gesamt
5.950,00 €
3.
Förderrate
5.800,00 € Kosten Stadt Billerbeck 2014
= 150,00 €
4.
Jahr Programmbeitrag
1.785,00 €
CO2
Bilanzierung 2.499,00 € (3
Tagewerke)
Beraterkosten
5.831,00 € (7 Tagewerke)
Gesamt 10.115,00
€
4.
Förderrate
7.000,00 € Kosten Stadt Billerbeck 2014 =
3.115,00 €
Es ist damit von Gesamtkosten, ohne Personal,
über vier Jahre in Höhe 35.462,00 € auszugehen. Die bereits bewilligte
Förderung beläuft sich auf 24.400,00 €. Die Kosten für die Stadt Billerbeck
betragen sich somit 11.062,00 € plus Personalkosten.
Nach Eingang des Zuwendungsbescheides wurde
mit den ersten Vorbereitungen zur Durchführung der Maßnahme begonnen. Mit der
Energieagentur NRW muss laut Zuwendungsbescheid eine Vereinbarung zur
Durchführung der Maßnahme geschlossen werden. Diese ist in Vorbereitung. Um
einen akkreditierten Berater zu finden wurde mit anderen Gemeinden Kontakt
aufgenommen um deren Erfahrungen zu erfragen. Danach sind fünf Berater mit der
Bitte um kurzfristige Angebotsabgabe angeschrieben worden. Der Beratervertrag
kann erst abgeschlossen werden, wenn ein Beschluss über die vierjährige
Teilnahme vorhanden ist. Als nächsten Schritt sollte dann das Energieteam
gegründet werden.
Im Auftrag Im Auftrag
Jürgen Janowski Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeisterin