Betreff
End- bzw. Neuausbau der Straße Kerkeler sowie der Johannisstraße von der Straße Kerkeler bis zur Von-Galen-Straße
hier: Ergebnis der Anliegerbeteiligung sowie Beschluss zur Ausschreibung
Vorlage
FBPB/871/2013
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausbau der Straße Kerkeler sowie der Johannisstraße (von der Straße Kerkeler bis zur Von-Galen-Straße) auszuschreiben.

Der Eingabe der Anlieger der nördlichen Johannisstraße wird bezüglich des Punktes b) entsprechend den Ausführungen in der Sitzungsvorlage gefolgt. Bezüglich des Punktes a) werden die Ausführungen in die nächste Beratung der Prioritätenliste zum Straßenausbau einbezogen.


Sachverhalt:

 

Bezüglich des vorgesehenen Ausbaus der Straßen Kerkeler und Johannisstraße (von der Straße Kerkeler bis zur Von-Galen-Straße) fand am 16. September 2013 die Anliegerversammlung statt. Da mit der Entscheidung über den Ausbau dieser Straßen ggf. auch eine Vorentscheidung über die Gestaltung der weiteren Straßen im Gebiet Kerkeler getroffen wird, wurden alle Eigentümer aus dem gesamten Gebiet eingeladen.

Neben der Vorstellung der Ausbauplanung erfolgte auch eine Information der Anlieger über die Beitragspflichten sowie die Prüfung und ggf. Sanierung von Kanalhausanschlüssen. Die Niederschrift über die Anliegerversammlung ist als Anlage beigefügt.

 

Bezüglich der Beitragspflichten wurde festgestellt, dass das westliche Teilstück der der Straße Kerkeler sowie die Johannisstraße im Bereich der Umfahrt um die Grünfläche bereits erstmalig hergestellt waren und daher nun nach dem Kommunalabgabengesetz zu veranlagen sind. Hier ist von Beiträgen zwischen 8,- Euro und 9,50 Euro/m² Veranlagungsfläche auszugehen. Das andere Teilstück der Straße Kerkeler und die Verbindung des vg. Johannisstraßenteilstückes zur Von-Galen-Straße sind dagegen als erstmalige Herstellung nach dem Baugesetzbuch abzurechnen. Hier sind die Beiträge entsprechend höher und liegen voraussichtlich zwischen 18,- Euro und 23,- Euro.

 

 

Im Verlauf der Anliegerversammlung wurde den Anliegern angeboten, bei weiterem Gesprächsbedarf auf die Verwaltung zuzukommen, um ggf. Details in einem weiteren Gespräch zu erörtern. Hiervon machten die Anlieger Gebrauch. Sowohl die Anlieger der auszubauenden Johannisstraße wie auch die Anlieger der Straße Kerkeler trafen sich unabhängig voneinander. Vertreter aus den beiden Straßen kamen dann auf die Verwaltung zu. Am 21. Oktober wurden dann alle offenen Fragen besprochen. Teilweise waren die Anlieger der einen Straße auch bei der Erörterung mit den Anliegern der anderen Straße anwesend.

Darüber hinaus nahmen auch Vertreter des Abschnittes der Johannisstraße –von der Straße Kerkeler bis zur Annettestraße- an dem Treffen teil. Sie überreichten eine Eingabe, die als Anlage beigefügt ist. Nach erfolgter Rücksprache soll die Eingabe direkt im Ausschuss bei der Behandlung dieses TOP eingebunden und nicht als Bürgeranregung im Sinne der GO NRW gewertet werden.

 

Über die Ergebnisse der weiteren Abstimmung wurde kein Protokoll gefertigt, sondern es wurden die Änderungsvorschläge direkt in den Plan eingearbeitet. Die anschließende Planüberarbeitung wurde nochmals mit den Anliegern per Mail-Verkehr abgestimmt, sodass bezüglich der nun vorliegenden Planung von einer Zustimmung der Anlieger ausgegangen werden kann.

 

Insbesondere sind folgende Punkte intensiv betrachtet worden:

Im Einmündungsbereich zur nördlichen Johannisstraße im Bereich des Spielplatzes wurde der für die Straße angedachte Gehweg von der Westseite (Spielplatzseite) auf die Ostseite verlegt. Der Ausbau soll hier nur so weit erfolgen, wie es unbedingt erforderlich ist, damit spätere Änderungen nicht zu kostspielig werden. Hierbei muss jedoch berücksichtigt werden, dass im Fahrbahnbereich das Material der Straße Kerkeler in die Johannisstraße hineingearbeitet werden muss, damit eine eindeutige Rechts-vor-Links-Regelung entsteht.

Im Bereich der südlichen Johannisstraße wurde die Fahrbahn der Grünflächen-Umfahrt etwas schmaler gestaltet und in die Grünfläche wurden Parkstreifen integriert. Im Bereich der Grünfläche wurde auch über die Gestaltung einer „Nachbarschaftsfläche“ diskutiert sowie über eine mögliche Entfernung der großen Bäume. Die Anlieger wünschen keine besonderen Maßnahmen zur Gestaltung der Fläche für die Nachbarschaft. Bezüglich der Bäume wurde verwaltungsseitig ausgeführt, dass diese nicht entfernt würden, sofern sie unter Berücksichtigung des Ausbaus stehen bleiben können.

Da die Verbindung der Ringstraße Johannisstraße zur Von-Galen-Straße weiterhin für Kraftfahrzeuge durch einen Poller gesperrt bleiben soll, baten die Anlieger, den überwiegenden Teil nur in einer Mindestbreite von 3 Metern auszubauen.

Alle Planänderungen wurden in den Plan eingearbeitet. Er ist im Ratsinfosystem als Anlage abrufbar und wird in der Sitzung durch das Planungsbüro vorgestellt.

 

Ein Punkt ist noch offen. Anlieger der Straßen Kerkeler und Coesfelder Straße haben eine Bürgeranregung eingereicht, die auch als solche gewertet und in den Rat am 12. Dez. 2013 (siehe hierzu auch die Ratseinladung) eingebracht werden soll. Die Bürgeranregung befasst sich mit dem Eimündungsbereich der Coesfelder Straße in die Straße Kerkeler. Dieser Bereich wird von den Anliegern als sehr gefährlich angesehen und es wird vorgeschlagen, die Coesfelder Straße von der Straße Kerkeler abzubinden. Hierüber wird gesondert zu beraten sein. Die Ergebnisse können auch später noch im Rahmen des Ausbaus berücksichtigt werden, der ohnehin erst in einigen Monaten beginnen kann.

 

Bezüglich des beigefügten Anliegerschreibens der nördlichen Johannisstraße wird zu dem Punkt b) auf die obigen Ausführungen verwiesen.

Unter a) gehen die Anlieger darauf ein, dass ein Ausbau erst erfolgen soll, wenn 80 % der Grundstücke bebaut sind. Dieses ist noch nicht gegeben, da einige der Hinterliegergrundstücke noch unbebaut sind.

Verwaltungsseitig ist hierzu auszuführen, dass es sicherlich wünschenswert ist, dass möglichst viele Bebauungsmöglichkeiten realisiert sind, bevor eine Straße ausgebaut wird. Entsprechend wird auch in den Neubaugebieten verfahren. Im vorliegenden Falle müssen jedoch die Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Die „Ur“-Grundstücke sind alle bebaut. Die Baulücken befinden sich allein im Bereich der durch die Bauleitplanung ermöglichten Bebauung der Hinterliegergrundstücke. In den Neubaugebieten bestehen Bauverpflichtungen. Hier, im Bereich der Johannisstraße, ist nicht absehbar, ob und wann welche Grundstücke bebaut werden. Inzwischen wurden fast alle Straßen in Billerbeck erstmalig endgültig hergestellt. Die Straßen im Gebiet Kerkeler gehören zu den letzten noch nicht ausgebauten Straßen. Insbesondere wenn ein Ausbau auch der Annettestraße erfolgen sollte, müsste daher auch ein Ausbau dieses Teilstückes der Johannisstraße erfolgen, damit nicht der Ausbau über eine bereits ausgebaute Straße abgewickelt werden müsste.

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Argumente der Anlieger im Rahmen der nächsten Beratung der Prioritätenliste zu berücksichtigen und dort eine Entscheidung zu treffen.

 

i.      A.

 

 

 

Gerd Mollenhauer                                                     Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                   Bürgermeisterin      

 

 


Bezug:      Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 15. Mai 2012, TOP 2 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                         500.000,- Euro

 

Finanzierung durch Mittel bei Produktkonto 120107855, Investitions-Nr.120100055

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Niederschrift über die Anliegerversammlung am 16. September 2013

Eingabe der Anlieger der nördlichen Johannisstraße vom 14. Oktober 2013

Die überarbeitete Ausbauplanung ist im Ratsinfosystem einsehbar