hier: Ergebnis der Anliegerbeteiligung sowie Beschluss zur Ausschreibung
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausbau der Straße Kerkeler sowie der Johannisstraße (von der Straße Kerkeler bis zur Von-Galen-Straße) auszuschreiben.
Der Eingabe der Anlieger der nördlichen Johannisstraße wird bezüglich des Punktes b) entsprechend den Ausführungen in der Sitzungsvorlage gefolgt. Bezüglich des Punktes a) werden die Ausführungen in die nächste Beratung der Prioritätenliste zum Straßenausbau einbezogen.
Sachverhalt:
Bezüglich des
vorgesehenen Ausbaus der Straßen Kerkeler und Johannisstraße (von der Straße
Kerkeler bis zur Von-Galen-Straße) fand am 16. September 2013 die Anliegerversammlung
statt. Da mit der Entscheidung über den Ausbau dieser Straßen ggf. auch eine
Vorentscheidung über die Gestaltung der weiteren Straßen im Gebiet Kerkeler
getroffen wird, wurden alle Eigentümer aus dem gesamten Gebiet eingeladen.
Neben der
Vorstellung der Ausbauplanung erfolgte auch eine Information der Anlieger über
die Beitragspflichten sowie die Prüfung und ggf. Sanierung von Kanalhausanschlüssen.
Die Niederschrift über die Anliegerversammlung ist als Anlage beigefügt.
Bezüglich der
Beitragspflichten wurde festgestellt, dass das westliche Teilstück der der
Straße Kerkeler sowie die Johannisstraße im Bereich der Umfahrt um die
Grünfläche bereits erstmalig hergestellt waren und daher nun nach dem Kommunalabgabengesetz
zu veranlagen sind. Hier ist von Beiträgen zwischen 8,- Euro und 9,50 Euro/m²
Veranlagungsfläche auszugehen. Das andere Teilstück der Straße Kerkeler und die
Verbindung des vg. Johannisstraßenteilstückes zur Von-Galen-Straße sind dagegen
als erstmalige Herstellung nach dem Baugesetzbuch abzurechnen. Hier sind die
Beiträge entsprechend höher und liegen voraussichtlich zwischen 18,- Euro und
23,- Euro.
Im Verlauf
der Anliegerversammlung wurde den Anliegern angeboten, bei weiterem Gesprächsbedarf
auf die Verwaltung zuzukommen, um ggf. Details in einem weiteren Gespräch zu
erörtern. Hiervon machten die Anlieger Gebrauch. Sowohl die Anlieger der
auszubauenden Johannisstraße wie auch die Anlieger der Straße Kerkeler trafen
sich unabhängig voneinander. Vertreter aus den beiden Straßen kamen dann auf
die Verwaltung zu. Am 21. Oktober wurden dann alle offenen Fragen besprochen.
Teilweise waren die Anlieger der einen Straße auch bei der Erörterung mit den
Anliegern der anderen Straße anwesend.
Darüber
hinaus nahmen auch Vertreter des Abschnittes der Johannisstraße –von der Straße
Kerkeler bis zur Annettestraße- an dem Treffen teil. Sie überreichten eine Eingabe,
die als Anlage beigefügt ist. Nach erfolgter Rücksprache soll die Eingabe
direkt im Ausschuss bei der Behandlung dieses TOP eingebunden und nicht als
Bürgeranregung im Sinne der GO NRW gewertet werden.
Über die
Ergebnisse der weiteren Abstimmung wurde kein Protokoll gefertigt, sondern es
wurden die Änderungsvorschläge direkt in den Plan eingearbeitet. Die
anschließende Planüberarbeitung wurde nochmals mit den Anliegern per
Mail-Verkehr abgestimmt, sodass bezüglich der nun vorliegenden Planung von
einer Zustimmung der Anlieger ausgegangen werden kann.
Insbesondere
sind folgende Punkte intensiv betrachtet worden:
Im
Einmündungsbereich zur nördlichen Johannisstraße im Bereich des Spielplatzes
wurde der für die Straße angedachte Gehweg von der Westseite (Spielplatzseite)
auf die Ostseite verlegt. Der Ausbau soll hier nur so weit erfolgen, wie es
unbedingt erforderlich ist, damit spätere Änderungen nicht zu kostspielig
werden. Hierbei muss jedoch berücksichtigt werden, dass im Fahrbahnbereich das
Material der Straße Kerkeler in die Johannisstraße hineingearbeitet werden
muss, damit eine eindeutige Rechts-vor-Links-Regelung entsteht.
Im Bereich
der südlichen Johannisstraße wurde die Fahrbahn der Grünflächen-Umfahrt etwas
schmaler gestaltet und in die Grünfläche wurden Parkstreifen integriert. Im Bereich
der Grünfläche wurde auch über die Gestaltung einer „Nachbarschaftsfläche“ diskutiert
sowie über eine mögliche Entfernung der großen Bäume. Die Anlieger wünschen
keine besonderen Maßnahmen zur Gestaltung der Fläche für die Nachbarschaft.
Bezüglich der Bäume wurde verwaltungsseitig ausgeführt, dass diese nicht
entfernt würden, sofern sie unter Berücksichtigung des Ausbaus stehen bleiben
können.
Da die
Verbindung der Ringstraße Johannisstraße zur Von-Galen-Straße weiterhin für
Kraftfahrzeuge durch einen Poller gesperrt bleiben soll, baten die Anlieger,
den überwiegenden Teil nur in einer Mindestbreite von 3 Metern auszubauen.
Alle
Planänderungen wurden in den Plan eingearbeitet. Er ist im Ratsinfosystem als Anlage
abrufbar und wird in der Sitzung durch das Planungsbüro vorgestellt.
Ein Punkt ist
noch offen. Anlieger der Straßen Kerkeler und Coesfelder Straße haben eine
Bürgeranregung eingereicht, die auch als solche gewertet und in den Rat am 12.
Dez. 2013 (siehe hierzu auch die Ratseinladung) eingebracht werden soll. Die
Bürgeranregung befasst sich mit dem Eimündungsbereich der Coesfelder Straße in
die Straße Kerkeler. Dieser Bereich wird von den Anliegern als sehr gefährlich
angesehen und es wird vorgeschlagen, die Coesfelder Straße von der Straße
Kerkeler abzubinden. Hierüber wird gesondert zu beraten sein. Die Ergebnisse
können auch später noch im Rahmen des Ausbaus berücksichtigt werden, der
ohnehin erst in einigen Monaten beginnen kann.
Bezüglich des
beigefügten Anliegerschreibens der nördlichen Johannisstraße wird zu dem Punkt
b) auf die obigen Ausführungen verwiesen.
Unter a)
gehen die Anlieger darauf ein, dass ein Ausbau erst erfolgen soll, wenn 80 %
der Grundstücke bebaut sind. Dieses ist noch nicht gegeben, da einige der
Hinterliegergrundstücke noch unbebaut sind.
Verwaltungsseitig
ist hierzu auszuführen, dass es sicherlich wünschenswert ist, dass möglichst
viele Bebauungsmöglichkeiten realisiert sind, bevor eine Straße ausgebaut wird.
Entsprechend wird auch in den Neubaugebieten verfahren. Im vorliegenden Falle
müssen jedoch die Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Die „Ur“-Grundstücke
sind alle bebaut. Die Baulücken befinden sich allein im Bereich der durch die
Bauleitplanung ermöglichten Bebauung der Hinterliegergrundstücke. In den
Neubaugebieten bestehen Bauverpflichtungen. Hier, im Bereich der
Johannisstraße, ist nicht absehbar, ob und wann welche Grundstücke bebaut
werden. Inzwischen wurden fast alle Straßen in Billerbeck erstmalig endgültig
hergestellt. Die Straßen im Gebiet Kerkeler gehören zu den letzten noch nicht
ausgebauten Straßen. Insbesondere wenn ein Ausbau auch der Annettestraße
erfolgen sollte, müsste daher auch ein Ausbau dieses Teilstückes der
Johannisstraße erfolgen, damit nicht der Ausbau über eine bereits ausgebaute
Straße abgewickelt werden müsste.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, die Argumente der Anlieger im Rahmen der nächsten Beratung
der Prioritätenliste zu berücksichtigen und dort eine Entscheidung zu treffen.
i.
A.
Gerd
Mollenhauer Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 15. Mai 2012, TOP 2 ö. S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: 500.000,- Euro
Finanzierung durch Mittel bei Produktkonto 120107855, Investitions-Nr.120100055
Anlagen:
Niederschrift über die Anliegerversammlung am 16. September 2013
Eingabe der Anlieger der nördlichen Johannisstraße vom 14. Oktober 2013
Die überarbeitete Ausbauplanung ist im Ratsinfosystem einsehbar