Betreff
Haushaltssatzung, Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 sowie Finanzplanung und Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2017
Vorlage
FBF/217/2014
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Billerbeck für das Haushaltsjahr 2014 einschließlich Finanz- und Investitionsplanung sowie Anlagen unter Einbeziehung der Änderungen in den Etatberatungen des HFA beschlossen.


Sachverhalt:

 

Die Einbringung des Haushaltsplanes 2014 erfolgte in der Sitzung des Rates der Stadt Billerbeck am 12. Dezember 2013. Der eingebrachte Entwurf des Haushaltsplanes wurde durch Beschluss des Rates zur Vorberatung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Zum Zwecke der Vorberatung sind 2 Sitzungstermine vorgesehen, und zwar am 28. Januar 2014 und 06. Februar 2014.

 

Der Haushaltsplan 2014 wurde unter Einbeziehung des Förderprogramms zum integrierten Handlungskonzept, wie seitens der Stadt Billerbeck bei der Bezirksregierung beantragt, aufgestellt. Hierdurch sollten Aufwendungen von 558.000,00 EUR  mit einer 60-prozentigen Bezuschussung von 334.800,00 EUR für die Jahre 2014 bis 2018 angestoßen werden und des Weiteren zusätzliche Investitionen von 2.224.000,00 EUR bei 60-prozentiger Förderung von 1.334.400,00 EUR für die Jahre 2014 bis 2016. Die einzelnen Maßnahmen ergeben sich aus der beigefügten betragsmäßig und zeitlichen Darstellung des Förderprogramms zum integrierten Handlungskonzept.

 

Ein wesentlicher Teil des Stadtumbauprogramms war die barrierefreie Gestaltung des Rathauses durch Einbau eines Aufzuges (Investitionsvolumen 350.000,00 EUR, Landesförderung 210.000,00 EUR, Eigenanteil 140.000,00 EUR, förderbar aus Investitionspauschale). Die letztere Maßnahme fand in der Ratssitzung am 12. Dezember 2013 keine Mehrheit. An Stelle des Aufzuges sollten andere Maßnahmen der Barrierefreiheit geprüft und dem Rat vorgestellt werden. Durch die erforderlichen Umplanungen verzögert sich das gesamte Investitionsvolumen, wobei weiterhin der Erhalt der Förderung beabsichtigt ist.

 

In den anliegenden Änderungslisten sind die zeitlichen Veränderungen unter Einbeziehung der Jahre von 2014 bis 2018 dargestellt. Soweit die Änderungen das Förderprogramm „Integriertes Handlungskonzept“ betreffen, sind die Veränderungen der einzelnen Zeilen in den Tabellen grau hinterlegt. Das Änderungsvolumen aus dem integrierten Handlungskonzept hat für die Ergebnisplanung Verbesserungen von + 23.000,00 EUR in 2014, + 73.200,00 EUR in 2015, Verschlechterungen von 85.200,00 EUR in 2016, keine Veränderung in 2017, Verbesserungen von 16.000,00 EUR in 2018 und Verschlechterungen von 34.000,00 EUR in 2019 zur Folge, unter der Voraussetzung, dass die 60 %ige Förderung erhalten werden kann.

 

Für den Bereich der Investitionen wurde zunächst unterstellt, dass die alternativen Maßnahmen zur Barrierefreiheit an Stelle des Aufzuges Netto-Investitionen von ebenfalls 140.000,00 EUR bzw. teilweise auch Aufwand verursachen. Vorsorglich wurden die Maßnahmen zur Barrierefreiheit, zeitversetzt mit einer Bezuschussung entsprechend der ursprünglichen Planung für den Aufzug, wieder im Investitionsprogramm vorgesehen. Nach der Aufstellung des neuen Konzeptes zur Barrierefreiheit könnten sich hierbei möglicherweise noch Verbesserungen oder Verschlechterungen ergeben, die jedoch zurzeit noch nicht beziffert werden können.

 

Außerhalb des integrierten Handlungskonzeptes ergeben sich für die Ergebnisrechnung Mindererträge und Minderaufwendungen (Nettoverbesserungen von 2014 bis 2017 in Höhe von 11.600,00 EUR) für die Ablehnung der Teilnahme am European Energy Award, Verbesserungen von 79.000,00 EUR aufgrund der endgültigen Festsetzung der Kreisumlage für 2014 und weitere Verbesserung für die Folgejahre bis 2017 und ein Mehraufwand von 20.000,00 EUR in 2014 für die Unterhaltung der städtischen Gebäude und Grundstücke für den Abbruch der blauen Pavillons an der Ludgerischule. Schließlich muss nach dem derzeitigen Stand mit einer zusätzlichen Belastung (Abundanzumlage) von 38.000,00 EUR/54.000,00 EUR in den Jahren 2016/2017 gerechnet werden.

 

Im Bereich der Investitionen ergeben sich außerhalb des integrierten Handlungskonzeptes Restauszahlungen von 40.000,00 EUR für den Bahnradweg, die in 2013 nicht mehr zur Auszahlung gelangten, 100.000,00 EUR für die Restkosten zum Bau des Radweges an der L 506, 2. Bauabschnitt von Thumann bis zur Gemeindegrenze Altenberge, die ebenfalls teilweise auf im Vorjahr nicht mehr abgerechnete Beträge und in Höhe von rd. 40.000,00 EUR auf Mehrauszahlungen zurückzuführen sind. Schließlich ist vorgesehen, im Kulturbereich fünf bewegliche Bühnenelemente anzuschaffen. Hierbei handelt es sich um die Ergänzung zu einer bereits vorhandenen Bühneneinrichtung. Die Elemente sind für verschiedene Standorte verwendbar.

 

Insgesamt sind die Änderungen sowie deren Wirkung auf das geplante Ergebnis und den geplanten Saldo aus Investitionstätigkeit in den anliegenden Änderungslisten dokumentiert.

 

i. A.

 

 

 

 

Peter Melzner                                                           Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                   Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzung des Rates am 12.12.2013, TOP 2 ö. S.


 


Anlagen:

Änderungsvorschläge für HFA am 28.01.2014 - Investitionen

Änderungsvorschläge für HFA am 28.01.2014 - Ergebnisplanung

Neuverplanung integriertes Handlungskonzept