Betreff
Überarbeitung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes der Stadt Billerbeck und weitere Umsetzung des Konzeptes
hier: barrierefreier Umbau des Rathauses
Vorlage
FBPB/878/2014
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                

Die Verwaltung wird beauftragt entsprechend der im Sachverhalt dargestellten Vorgehensweise zu verfahren. Die erforderlichen Mittel für die zu erteilenden Aufträge sind im Haushalt für das Jahr 2014 einzuplanen.


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Beratung dieses TOP im Rat wurde auf Antrag von Frau Mollenhauer beschlossen: „Zur Sicherung der bewilligten Fördermittel ist das Rathaus konzeptionell barrierefrei auszurichten, ohne Einbau eines neuen Aufzugs. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich mit der Bezirksregierung die fördertechnischen Voraussetzungen abzustimmen.“

 

Das Beratungsergebnis wurde der Bezirksregierung mitgeteilt, worauf mit dem beigefügten Schreiben vom 16. Dezember 2013 die Ablehnung einer Förderung für das Jahr 2013 erfolgte.

 

Entsprechend der Beschlussvorgabe und dem Angebot der Bezirksregierung zur Abstimmung eines neuen Konzeptes der Barrierefreiheit des Rathauses, wurde ein Abstimmungsgespräch inzwischen geführt.

 

Seitens der Bezirksregierung besteht keine Bereitschaft, das Städtebauliche Entwicklungskonzept weiter umzusetzen und die Fragestellung des barrierefreien Umbaus des Rathauses in Ruhe aufzuarbeiten und diese Maßnahme zeitlich weiter nach hinten zu verschieben, z. B. auf eine Antragstellung für 2015 oder 2016.

Das seitens der Stadt Billerbeck eingereichte Konzept beinhalte richtigerweise auch Maßnahmen der barrierefreien Umgestaltung für das Rathaus. Hier habe die Stadt Billerbeck mit ihrem öffentlichen Gebäude eine Vorbildfunktion.

Die Bezirksregierung würde sich gegenüber dem Ministerium und dem Regionalrat für eine Förderung einsetzen, wenn die Frage der barrierefreien Umgestaltung des Rathauses aufgearbeitet, mit entsprechenden Kostenkalkulationen hinterlegt und entsprechend politisch beschlossen sei. Ansonsten sei für 2014 keine Förderung zu erwarten.

Aus Sicht der Verwaltung ist wichtig darauf hinzuweisen, dass für das Förderjahr 2014 eine berechtigte Chance auf einen Fördersatz von 60 % besteht, der dann ggf. auch für die nachfolgenden Jahre über den Bestandsschutz gewährt werden könnte. Der Fördersatz wird für jedes Förderjahr neu durch IT.NRW festgelegt und orientiert sich vornehmlich an der Finanzkraft der Kommunen. Aufgrund der verbesserten Situation der Stadt Billerbeck muss davon ausgegangen werden, dass der Fördersatz in den Folgejahren für Billerbeck auf 50 oder 40 % gesenkt wird. Es sollte daher versucht werden, sehr kurzfristig die Fragestellung der Barrierefreiheit des Rathauses zu klären. Bis dahin solle die Stadt den für 2013 gestellten Antrag für 2014 neu einreichen, wobei der Ansatz für den Rathausaufzug für einen barrierefreien Umbau des Rathauses zunächst in gleicher Höhe übernommen werden könne. Die konkretisierten Unterlagen zum Rathaus müssten dann kurzfristig nachgereicht werden.

 

Da seitens der Bezirksregierung immer wieder auf die Entscheidungsfreiheit und Planungshoheit der Stadt Billerbeck hingewiesen wurde, aber konkrete Vorgaben für einen barrierefreien Umbau des Rathauses nicht genannt wurden, wurden in dem geführten Gespräch verwaltungsseitig konkretere Aussagen zu den Anforderungen an ein barrierefreies Rathaus aus Sicht des Landes erbeten.

Die Bezirksregierung machte deutlich, dass der Stadt Billerbeck mit ihrem Rathaus eine Vorreiterrolle zukomme. Ein barrierefreier Umbau müsse daher über einen Mindeststandard hinausgehen.

Unabdingbar sei, dass die zentralen Dienstleistungen barrierefrei erreichbar seien, der Sitzungssaal und das Trauzimmer sowie das Büro der Bürgermeisterin. Die in den Beratungen geführten Argumentationen wurden erörtert. Auch wenn Sitzungen oder andere Veranstaltungen in die barrierefreie Landwirtschaftsschule verlegt werden können und auch Trauungen in anderen Räumlichkeiten stattfinden können, wird eine barrierefreie Erreichbarkeit der beiden Räume im historischen Rathaus als zwingend erforderlich angesehen. Auch wird es nicht als ausreichend angesehen, dass die Bürgermeisterin für ein Gespräch mit einer Bürgerin/einem Bürger zu ihr/ihm in ein Besprechungsbüro ins Erdgeschoss gehe. Hier müsse die Bürgerin/der Bürger die Möglichkeit haben, das Büro der Bürgermeisterin selbstbestimmt aufzusuchen.

Sofern ein schlüssiges Konzept erstellt und umgesetzt werden könne, seien ein angesprochener Treppenlift wie auch Folgekosten z. B. für den Umbau zur Schaffung eines Bürgerbüros und die Schaffung eines zu verlegenden Büros voraussichtlich förderfähig. Wenn aber z. B. neue Räume angemietet werden müssten, seien diese Kosten nicht förderfähig. Eine Kappungsgrenze bestehe in den Kosten, die für den zunächst beantragten Einbau eines Aufzuges anfallen würden.

 

Das zu erarbeitende Konzept muss außerdem von der Denkmalpflege mitgetragen und mit den Interessenverbänden abgestimmt werden.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den aufgrund der erstellten Machbarkeitsstudie mit dem Rathaus vertrauten Architekten mit der Prüfung des Ratsauftrages –unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bezirksregierung- zu beauftragen und außerdem eine Organisationsuntersuchung durchführen zu lassen mit der Zielvorgabe, die zentralen Dienstleistungen im Erdgeschoss zu bündeln sowie eine Nutzwertanalyse hinsichtlich der Planungsvarianten zu erstellen. Zu den Inhalten der Prüfungsaufträge erfolgen in der Sitzung weitere Erläuterungen.

Die Ergebnisse sollten dann mit den Beauftragten, den Fraktionen sowie den Interessenverbänden in einem gemeinsamen Arbeitsgespräch diskutiert werden. An Gesamtkosten für diese Arbeiten sind rd. 12.000,- Euro einzuplanen.

 

i.      A.

 

 

 

Gerd Mollenhauer                                                                 Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                               Bürgemeisterin

 

 

 


Bezug:      Sitzung des Rates vom 12. Dezember 2013, TOP 4 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                  siehe Sachverhalt

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Schreiben der Bezirksregierung vom 16. Dezember 2013