hier: barrierefreier Umbau des Rathauses
Sachverhalt:
Im Rahmen der
Beratung dieses TOP im Rat wurde auf Antrag von Frau Mollenhauer beschlossen:
„Zur Sicherung der bewilligten Fördermittel ist das Rathaus konzeptionell
barrierefrei auszurichten, ohne Einbau eines neuen Aufzugs. Die Verwaltung wird
beauftragt, unverzüglich mit der Bezirksregierung die fördertechnischen
Voraussetzungen abzustimmen.“
Das
Beratungsergebnis wurde der Bezirksregierung mitgeteilt, worauf mit dem beigefügten
Schreiben vom 16. Dezember 2013 die Ablehnung einer Förderung für das Jahr 2013
erfolgte.
Entsprechend
der Beschlussvorgabe und dem Angebot der Bezirksregierung zur Abstimmung eines
neuen Konzeptes der Barrierefreiheit des Rathauses, wurde ein Abstimmungsgespräch
inzwischen geführt.
Seitens der
Bezirksregierung besteht keine Bereitschaft, das Städtebauliche Entwicklungskonzept
weiter umzusetzen und die Fragestellung des barrierefreien Umbaus des Rathauses
in Ruhe aufzuarbeiten und diese Maßnahme zeitlich weiter nach hinten zu
verschieben, z. B. auf eine Antragstellung für 2015 oder 2016.
Das seitens
der Stadt Billerbeck eingereichte Konzept beinhalte richtigerweise auch
Maßnahmen der barrierefreien Umgestaltung für das Rathaus. Hier habe die Stadt
Billerbeck mit ihrem öffentlichen Gebäude eine Vorbildfunktion.
Die
Bezirksregierung würde sich gegenüber dem Ministerium und dem Regionalrat für
eine Förderung einsetzen, wenn die Frage der barrierefreien Umgestaltung des
Rathauses aufgearbeitet, mit entsprechenden Kostenkalkulationen hinterlegt und
entsprechend politisch beschlossen sei. Ansonsten sei für 2014 keine Förderung
zu erwarten.
Aus Sicht der
Verwaltung ist wichtig darauf hinzuweisen, dass für das Förderjahr 2014 eine
berechtigte Chance auf einen Fördersatz von 60 % besteht, der dann ggf. auch
für die nachfolgenden Jahre über den Bestandsschutz gewährt werden könnte. Der
Fördersatz wird für jedes Förderjahr neu durch IT.NRW festgelegt und orientiert
sich vornehmlich an der Finanzkraft der Kommunen. Aufgrund der verbesserten
Situation der Stadt Billerbeck muss davon ausgegangen werden, dass der
Fördersatz in den Folgejahren für Billerbeck auf 50 oder 40 % gesenkt wird. Es
sollte daher versucht werden, sehr kurzfristig die Fragestellung der
Barrierefreiheit des Rathauses zu klären. Bis dahin solle die Stadt den für
2013 gestellten Antrag für 2014 neu einreichen, wobei der Ansatz für den
Rathausaufzug für einen barrierefreien Umbau des Rathauses zunächst in gleicher
Höhe übernommen werden könne. Die konkretisierten Unterlagen zum Rathaus müssten
dann kurzfristig nachgereicht werden.
Da seitens
der Bezirksregierung immer wieder auf die Entscheidungsfreiheit und Planungshoheit
der Stadt Billerbeck hingewiesen wurde, aber konkrete Vorgaben für einen
barrierefreien Umbau des Rathauses nicht genannt wurden, wurden in dem
geführten Gespräch verwaltungsseitig konkretere Aussagen zu den Anforderungen
an ein barrierefreies Rathaus aus Sicht des Landes erbeten.
Die
Bezirksregierung machte deutlich, dass der Stadt Billerbeck mit ihrem Rathaus
eine Vorreiterrolle zukomme. Ein barrierefreier Umbau müsse daher über einen
Mindeststandard hinausgehen.
Unabdingbar
sei, dass die zentralen Dienstleistungen barrierefrei erreichbar seien, der
Sitzungssaal und das Trauzimmer sowie das Büro der Bürgermeisterin. Die in den
Beratungen geführten Argumentationen wurden erörtert. Auch wenn Sitzungen oder
andere Veranstaltungen in die barrierefreie Landwirtschaftsschule verlegt
werden können und auch Trauungen in anderen Räumlichkeiten stattfinden können,
wird eine barrierefreie Erreichbarkeit der beiden Räume im historischen Rathaus
als zwingend erforderlich angesehen. Auch wird es nicht als ausreichend
angesehen, dass die Bürgermeisterin für ein Gespräch mit einer Bürgerin/einem
Bürger zu ihr/ihm in ein Besprechungsbüro ins Erdgeschoss gehe. Hier müsse die
Bürgerin/der Bürger die Möglichkeit haben, das Büro der Bürgermeisterin
selbstbestimmt aufzusuchen.
Sofern ein
schlüssiges Konzept erstellt und umgesetzt werden könne, seien ein angesprochener
Treppenlift wie auch Folgekosten z. B. für den Umbau zur Schaffung eines
Bürgerbüros und die Schaffung eines zu verlegenden Büros voraussichtlich
förderfähig. Wenn aber z. B. neue Räume angemietet werden müssten, seien diese
Kosten nicht förderfähig. Eine Kappungsgrenze bestehe in den Kosten, die für
den zunächst beantragten Einbau eines Aufzuges anfallen würden.
Das zu
erarbeitende Konzept muss außerdem von der Denkmalpflege mitgetragen und mit
den Interessenverbänden abgestimmt werden.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, den aufgrund der erstellten Machbarkeitsstudie mit dem
Rathaus vertrauten Architekten mit der Prüfung des Ratsauftrages –unter Berücksichtigung
der Vorgaben der Bezirksregierung- zu beauftragen und außerdem eine
Organisationsuntersuchung durchführen zu lassen mit der Zielvorgabe, die zentralen
Dienstleistungen im Erdgeschoss zu bündeln sowie eine Nutzwertanalyse
hinsichtlich der Planungsvarianten zu erstellen. Zu den Inhalten der
Prüfungsaufträge erfolgen in der Sitzung weitere Erläuterungen.
Die
Ergebnisse sollten dann mit den Beauftragten, den Fraktionen sowie den Interessenverbänden
in einem gemeinsamen Arbeitsgespräch diskutiert werden. An Gesamtkosten für
diese Arbeiten sind rd. 12.000,- Euro einzuplanen.
i.
A.
Gerd
Mollenhauer Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgemeisterin
Bezug: Sitzung des Rates vom 12. Dezember 2013, TOP 4 ö. S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: siehe Sachverhalt
Anlagen:
Schreiben der Bezirksregierung vom 16. Dezember 2013