Betreff
Ausblick auf die Zukunft des Kommunalen Kinos in Billerbeck
Vorlage
FBZD/299/2014
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Das Kommunale Kino Billerbeck wird soweit möglich mit dem analogen Filmen fortgesetzt. Auf eine Digitalisierung des Kinos wird aus wirtschaftlichen Gründen zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet.


Sachverhalt:

 

Seit 1997, also bereits seit 17 Jahren, wird durch die Stadt Billerbeck das Kommunale Kino in der Aula der jetzigen Gemeinschaftsschule betrieben. Im Laufe der Jahre wurden bereits mehrere Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen. So wurden die seinerzeit 2 Kinomaschinen mit Rotlicht aufgerüstet, neue Leitungen für den Ton verlegt und eine Maschine durch einen Spulenturm ersetzt, so dass nur noch eine Maschine notwendig ist.

Nach wie vor erfreuen sich die Vorstellungen der Kinderfilme großer Beliebtheit. Die Kinderfilme wurden im Jahr 2012 von durchschnittlich 139 und in 2013 von 102 Kindern besucht. Bei den Abendfilmen haben wir in den beiden letzten Jahren immerhin einen Durchschnitt von 58 Besuchern erreicht.

Unser Kino wird betrieben mit einer Bauer-Kinomaschine, mit der analoge 35mm Filmrollen abgespielt werden können.

Leider hat die Digitalisierung auch vor der Filmindustrie nicht halt gemacht. Schon heute gibt es viele aktuelle Kinofilme nur noch digital. Die Produktionskosten der Filme sind dadurch nicht mehr so hoch und das aufwändige Umkopieren auf 35 mm, das Herstellen, Lagern, Versenden und Vernichten von vielen tausend Kopien entfällt dadurch.

Für die Vorstellungen im März und April 2014 wird auf jeden Fall noch versucht, aktuelle Kinofilme zu präsentieren.

Sollten wir aber in Zukunft aktuelle Kinofilme spielen wollen, bleibt uns nur die Möglichkeit, auf digitale Technik aufrüsten. Dafür müssten Server, spezielle Leinwände und neue Tontechnik angeschafft und eingebaut werden. Nur für die Hardware (ohne Tonanlage und Montage) müssten nach einem vorliegenden schriftlichen Angebot und mehreren telefonischen Auskünften der großen Filmverleiher mindestens 50.000 € investiert werden.

Um in den Genuss von Fördermitteln durch den Bund (BKM) und die Filmförderungsanstalt zu kommen, müssten wir einen Nettokartenumsatz von mind. 40.000 € oder mindestens 8000 Besucher im Jahr haben. Diese Zahlen werden bei weitem nicht erreicht.

Aus der Sicht der Verwaltung wäre eine Umstellung, auch bei einer evtl. Förderung durch die Bürger- oder Sparkassenstiftung bei unseren Besucherzahlen völlig unwirtschaftlich und nicht zu vertreten.

Es soll aber auf jeden Fall versucht werden, dass Kommunale Kino beizubehalten, in welcher Form auch immer. Angedacht sind weiterhin regelmäßige ggf. auch ältere Kinderfilme und bestimmte Aktionen, z.B. Seniorenkino oder alte Klassiker, die man mit einem gewissen Rahmenprogramm verbinden kann oder die gerade vom Thema oder der Jahreszeit passen.  In der Sitzung erfolgen mündlich weitere Ausführungen.

 

I.A.

 

 

 

Jürgen Maas                         Hubertus Messing                           Marion Dirks

Sachbearbeiter                     Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

           

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: