Betreff
3. Änderung des Bebauungsplanes "Friethöfer Kamp"
hier: Ergebnis der Offenlage und Satzungsbeschluss
Vorlage
FBPB/881/2014
Art
Sitzungsvorlage

   Beschlussvorschlag:                Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.         Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Friethöfer Kamp“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

2.         Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Friethöfer Kamp“ als Satzung. 

3.         Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Friethöfer Kamp“ beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

           Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung

           Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

           Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung

 


Sachverhalt:

 

Entsprechend der Beschlüsse in den v. g. Sitzungen wurde die Offenlage vom 3. Januar 2014 bis zum 3. Februar 2014 (einschließlich) durchgeführt. Parallel fand die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange statt.  

 

Von privater Seite sind keine Stellungnahmen eingereicht worden.

 

Vom Kreis Coesfeld wurde in einer Stellungnahme ausgeführt, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren geändert werde. Gemäß § 13a Abs. 2 Ziff. 1 Baugesetzbuch (BauGB) könne von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und von einem Umweltbericht nach § 2a Baugesetzbuch abgesehen werden. Gleichwohl würden mit der vorliegenden Planung weitere Flächen versiegelt und Kompensationsflächen überplant. Innerhalb der Begründung werde erläutert, dass die externe Ausgleichsfläche wesentlich größer als damals geplant umgesetzt wurde. Laut Unterer Landschaftsbehörde seien die zusätzlichen Eingriffe daher bereits kompensiert.

Verwaltungsseitig wird ergänzend hinzugefügt, dass in diesem Planverfahren (nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB) Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten. Aufgrund der insgesamt schwierigen Umsetzbarkeit von Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Gewerbegebietes erscheint eine größere externe Ausgleichsfläche als sinnvollere Alternative.

 

Die IHK Nord Westfalen führt in ihrer Stellungnahme aus, dass sie den Plan mit der ermöglichten Nachverdichtung im bestehenden Gewerbegebiet begrüßt, da so die ansässigen Betriebe notwendige Erweiterungen vor Ort vornehmen können.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen.

 

Weitere Stellungnahmen sind nicht eingegangen. Unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet Ib“ als Satzung zu beschließen.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 


Bezug:      Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 11.12.2013 TOP 3 ö.S. und des Rates vom 12.12.2013 TOP 17 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: