Betreff
Städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Billerbeck und weitere Umsetzung des Konzeptes
Vorlage
FBPB/887/2014
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                

Das fortgeschriebene Städtebauliche Entwicklungskonzept der Stadt Billerbeck –Stand Mai 2013- wird beschlossen. Die Umsetzung der im Sachverhalt nochmals aufgelisteten Maßnahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes der Stadt Billerbeck im Rahmen der Städtebauförderung 2014 ff wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Nach mehreren Beratungen ist in der Ratssitzung am 17. Oktober 2013 das fortgeschriebene Städtebauliche Entwicklungskonzept beschlossen worden. Außerdem wurde die Umsetzung der für die Förderanträge 2013 und 2014 vorgesehenen Maßnahmen beschlossen. Der Rathausaufzug wurde bei diesen Beschlüssen ausgenommen.

In späteren Sitzungen wurde mehrfach über den Rathausaufzug beraten. In der HFA-Sitzung am 6. Februar 2014 wurde dem Rat vorgeschlagen, auch die Umsetzung des Rathausaufzuges zu beschließen. Dieser Beschluss soll unter diesem Top gefasst werden.

 

In der HFA-Sitzung wurde ausgeführt, dass ein Gesamtbeschluss über das Städtebauliche Entwicklungskonzept mit den für die Förderanträge (nunmehr für 2014 und 2015 statt 2013/14) vorgesehenen Maßnahmen gefasst werden sollte.

 

Da in den früheren Sitzungen auch bezüglich anderer Punkte keine einstimmigen Beschlüsse gefasst wurden, trat die Frage auf, ob die Herausnahme einzelner Punkte, z. B. das Citymanagement, ebenfalls dazu führen würde, dass eine Förderung nicht erfolgen würde.

Diese Fragestellung wurde an die Bezirksregierung weitergegeben. Die Antwort liegt noch nicht vor und wird unmittelbar nach Eingang per Mail nachgereicht.

 

Die einzelnen für die Förderanträge 2014/2015 vorgesehenen Maßnahmen sind:

 

1)    Entwurfsplanung für den Neuausbau Lange Straße mit Kreuzungsbereich Lilienbeck/Coesfelder Straße und Verbindungswegen, für den Markt und die Bahnhofstraße (von der Kirchstraße bis zum Markt) sowie Einzelmaßnahmen im Stadtumbaugebiet zur Herstellung der Barrierefreiheit

2)    Umbau der Spiel- und Schulhoffläche am Johannisschulgebäude

3)    Rathausaufzug

4)    Citymanagement

5)    Verfügungsfond

6)    Planungskosten für das Regionale-2016-Projekt „Wohnen mit Mehrwert“

 

Die vg. Maßnahmen wären im Förderantrag für 2014 enthalten. Darauf aufbauend soll der Förderantrag für 2015 folgende weitere Maßnahmen enthalten:

 

1)    Umgestaltung der Fußgängerzone Lange Straße mit dem Kreuzungsbereich Lilienbeck/Coesfelder Straße und den Verbindungswegen einschließlich weiterer Planungskosten sowie Bauleitung

2)    Barrierefreier Umbau/Anpassungen im Bereich des Marktes sowie weiterer Einzelmaßnahmen zur Schaffung der Barrierefreiheit im übrigen Untersuchungsraum

3)    Inszenierende und akzentuierende Innenstadtgestaltung durch Erarbeitung und Umsetzung eines Lichtkonzeptes (in Ergänzung zum Funktionslicht)

 

Das Städtebauliche Entwicklungskonzept –Stand Mai 2013- ist auf der Homepage der Stadt Billerbeck im Ratsinfosystem als Anlage zum entsprechenden TOP der Stadtentwicklungs- und Bauausschusssitzung vom 25. Juni 2013 hinterlegt und auch unter Rathaus & Politik, Innenstadtkonzept zu finden.

 

i.      A.

 

 

 

Gerd Mollenhauer                                                                 Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                               Bürgermeisterin


Bezug: insbes. Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 25. Juni 2013, TOP 2 ö. S., Rat vom 17. Okt. 2013, TOP 4 ö. S., Haupt- und Finanzausschuss vom 6. Februar 2014, TOP 1 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: