Betreff
Entlastungsstraße westlich um Billerbeck
Vorlage
FBPB/083/2006
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Realisierung einer Entlastungsstraße westlich um Billerbeck ist anzustreben. Die Stadt Billerbeck übernimmt den Eigenanteil des Kreises Coesfeld unter dem Vorbehalt der Absicherung der erforderlichen Mittel in der Finanzplanung der folgenden Jahre.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bürgerbeteiligung durchzuführen.

 


Sachverhalt:

 

Dieser Tagesordnungspunkt wurde nach erfolgter Vorberatung am 22. März 2006 im Bezirksausschuss in der letzten Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses  abgesetzt.

 

Im Dezember 2003 wurde letztmalig über die Zielvorstellung einer Entlastungsstraße westlich um Billerbeck von der Coesfelder Straße bis zur Darfelder Straße beraten. Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, die Realisierung der Umgehungsstraße beim Kreis Coesfeld zu beantragen.

 

Im Rahmen eines persönlichen Gespräches wurde dem damaligen Landrat die Bitte der Stadt vorgetragen.

Seitens des Kreises wurde daraufhin in Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Stadt ein Einplanungsantrag gefertigt. Dieser wurde bei der Bezirksregierung erörtert. Im Ministerium konnte dann zunächst keine Einplanung erreicht werden, es wurde jedoch ein Einzelgespräch mit dem Ministerium, der Stadt und dem Kreis in Aussicht gestellt, in dem die Stadt die Möglichkeit haben sollte, die Notwendigkeit der Straße als Kreisstraße deutlich zu machen.

 

Ein solches Gespräch fand zwischenzeitlich im Ministerium statt mit dem Ergebnis, dass signalisiert wurde, eine Kreisstraßenverbindung von der Coesfelder Straße bis zur Osthellener Straße zu fördern.

Die Fortführung der Straße bis zur Osterwicker Straße ist im ersten Abschnitt nicht enthalten. Eine mögliche Weiterführung von der Osterwicker Straße bis zur Darfelder Straße ist als weitere betrachtete Maßnahme in die Liste der Landesstraßenbaumaßnahmen aufgenommen worden (Realisierung in nicht absehbarer Zeit).

 

Als Anlage ist erneut die Planzkizze aus dem Bezirksausschuss beigefügt. Es wird jedoch seitens eines Planungsbüros derzeit eine konkretere Planung erarbeitet, bei der darauf geachtet wird, dass Grundstücksflächen möglichst nicht mittig durchschnitten werden, sondern dass man sich an den Randbereichen der Katasterflächen orientiert. Ggf. können daher bereits in der Sitzung konkretere Planüberlegungen vorgestellt werden. 

 

Zwischenzeitlich hat der zuständige Fachausschuss des Kreises Coesfeld am 4. Mai über die Übernahme der Straßenbaulast vorberaten und schlägt dem Kreisausschuss vor, die Straßenbaulast zu übernehmen. Die abschließende Beratung erfolgt in den nächsten Wochen.

Unmittelbar anschließend soll eine erneute Anmeldung zum Bauprogramm vorgenommen werden. Erfolgt die Einplanung wie vorbesprochen, so ist die Realisierung vornehmlich davon abhängig, wann Planungsrecht geschaffen ist, die Grundstücke zur Verfügung stehen und die Finanzierung des Eigenanteils der Stadt gesichert ist. Der Kreis fordert die Übernahme des Eigenanteils des Kreises in Höhe von zurzeit 25 % zuzüglich der Planungskosten (diese werden nur in Höhe von 2 % der Baukosten pauschal gefördert). Der von der Stadt zu tragende Anteil wird damit bei rd. 600.000,- – 700.000,- Euro liegen. Zur Anfinanzierung der ersten Planungskosten sind im aktuellen Haushalt bereits 50.000,- Euro vorgesehen, weitere 25.000,- Euro stehen als Haushaltsrest aus Vorjahren zur Verfügung.

 

Es ist vorgesehen, wie damals bei der K 13n, das Planungsrecht über einen Bebauungsplan zu schaffen.

Eine Beteiligung der Bürger wurde bei den Beratungen im Jahr 2003 noch zurückgestellt. Aus Sicht der Verwaltung sollte eine Bürgerbeteiligung nach Beschlussfassung durch den Kreis nunmehr auf der Grundlage der Planüberlegungen durchgeführt werden.

 

i. A.

 

 

Gerd Mollenhauer                                                   Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                   Bürgermeisterin

 


Bezug:      Sitzung des Bezirksausschusses vom 4. Dezember 2003, TOP 1.0 ö.S.,

                   des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 9. Dezember 2003,

                   TOP 2.0 ö.S., und des Rates vom 18. Dezember 2003, TOP 15.0 ö.S.,

                   Bezirksausschuss vom 22. März 2006, TOP 2 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                      ca. 650.000,00 €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                    65000.95904

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             

Mittel stehen für die ersten Planungsphasen in Höhe von 75.000,00 € zur Verfügung. Die weiteren Mittel sind in den nächsten Jahren einzuplanen.


 


Anlagen:

Lageplan