hier: Erneuerung eines Wirtschaftsweges
Sachverhalt:
Die nochmals
als Anlage beigefügte Bürgeranregung wurde vom Rat ohne Beratung an den
Fachausschuss verwiesen.
Verwaltungsseitig
ist grundsätzlich zur Wegeunterhaltung auszuführen, dass im Rahmen der
finanziellen Möglichkeiten die Wege durch Unterhaltungsmaßnahmen, insbes. durch
die bituminösen Oberflächenbehandlungen, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten
instandgehalten werden. Schlaglöcher werden mit Kaltasphalt geschlossen.
Kleinere
Neubaumaßnahmen waren im Haushalt der Vorjahre und sind auch aktuell
vorgesehen, sofern sich die Anlieger mit 50 % an den Kosten beteiligen.
Das vom
Antragsteller angesprochene Wegeteilstück liegt am Baumberg unmittelbar an der
Stadtgrenze zu Nottuln. Das Wegeteilstück wurde besichtigt.
Der Zustand
ist nicht besonders gut.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, mit dem Antragsteller über einen Neuausbau in dem
beantragten Bereich zu sprechen, mit der Maßgabe, dass auch hier 50 % der anfallenden
Kosten von den Anliegern auf freiwilliger Basis getragen werden. Sollte die
Bereitschaft nicht bestehen, wäre im Rahmen der Unterhaltung über notwendige Maßnahmen
zu entscheiden.
i.
A.
Gerd
Mollenhauer Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgemeisterin
Bezug: Sitzung des Rates vom 25. Febr. 2014, TOP 22 ö. S.
Anlagen:
Bürgeranregung vom 11. Februar 2014