hier: Erarbeitung planungsrechtlicher Grundlagen
Sachverhalt:
In o. g. Sitzung wurde auch über eine mögliche Aldi-Erweiterung
an der Darfelder Straße diskutiert. Anlass war die über die Presse verkündete
Verlautbarung, dass Aldi den Standort in Billerbeck aufgeben würde, sofern
keine zusätzlichen Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Die jetzt gültige Bebauungsplanänderung sieht eine
Erweiterung nur bis zur Großflächigkeit (800 m²) vor. Die Planänderung erfolgte
auf Antrag der Firma Aldi, welche die Verkaufsfläche mit 800 m² geplant hatte.
Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Filialen des Bäckers und Metzgers wurde
jedoch bereits damals über die Möglichkeit einer Erweiterung diskutiert.
Da es sich bei dem Aldi-Standort nicht um einen
integrierten Standort handelt, ist dort kein Nahversorgungszentrum festgelegt.
Das zu Grunde liegende Einzelhandelskonzept wurde damals ohne Gegenstimmen
beschlossen. Für die Verwaltung ist ein solches Konzept bindend für alle
Handlungen. Natürlich sind Konzepte nicht in Beton gegossen, es liegen ihnen jedoch
zahlreiche Gesetzgebungen zu Grunde. Zudem ist das Einzelhandelskonzept als
Grundlage der Bauleitplanung auch gerichtlich überprüfbar. Bei einer
Entscheidung für ein bestimmtes Grundstück müssen auch alle vergleichbaren Lagen
im Blick behalten werden.
Das von allen Fraktionen beschlossene
Einzelhandelskonzept sieht für Billerbeck einen zentralen Versorgungsbereich
(Innenstadt) vor. Um Schuh Kentrup eine Weiterentwicklung am heutigen Standort
zu ermöglichen, wurde dieser relativ weit gezogen.
Zusätzlich gibt es einen integrierten
Nahversorgungsstandort (K&K / Lidl), der gut angenommen wird. Hier wurde
damals jedoch bewusst darauf verzichtet, weitere Annexgeschäfte zuzulassen, z.
B. wollte die Lottoannahmestelle damals auch gerne in die Vorkassenzone.
Beim letzten Gespräch mit Aldi vor gut einem Jahr
wurde zwar noch einmal eine mögliche Erweiterung auf 1.000 m² angesprochen,
jedoch wurde die jetzt mögliche Erweiterung dabei nicht in Frage gestellt. Hier
hat die neue Konzernentscheidung, nur noch in Märkte mit 1.000 - 1.200 m² zu
investieren, die Planung überholt.
Es gibt in der Innenstadt keine Grundstücksflächen,
die für einen Aldi in geplanter Größenordnung ausreichend wären. Der Vertreter
von Aldi hat in einem Gespräch deutlich gemacht, dass starkes Interesse
bestünde, an dem bestehenden Standort einen Neubau zu errichten. Der heutige
Standort ermöglicht eine gute Mitversorgung des Nachbardorfes Darfeld und soll
daher möglichst beibehalten werden.
Entsprechend der neuen Ausrichtung würde ein
Konzept, wie es z. B. in Dülmen an der Münsterstraße verwirklicht wurde,
angestrebt. Für einen solchen Standort werden ca. 5.000 m² Freifläche benötigt.
Neben einer Grundfläche des Gebäudes von 1.500
– 1.600 m² sind ca. 80 Stellplätze notwendig, die entsprechend der
heutigen Autogrößen mit 2,80 m Breite geplant werden. Dies wäre in der
Innenstadt auch mit den radikalsten Varianten nicht zu schaffen. Zum besseren
Verständnis ist ein maßstabsgerechter Vergleich im Anhang beigefügt. Auch die
Fläche am Alten Hof ist nicht groß genug, selbst wenn Belange des Denkmalschutzes
und des Immissionsschutzes außer Acht gelassen würden.
Insofern ist zu überlegen, ob Aldi am
Bestandsstandort eine Erweiterung ermöglicht werden kann. Im Juli 2013 ist der
sachliche Teilplan „Großflächiger Einzelhandel des Landesentwicklungsplanes NRW“
in Kraft getreten. Dieser löst die bisherigen Vorgaben des LEPro`s
(Landesentwicklungsprogramm) vom 19.06.2007 ab. Die formulierten Ziele zum
großflächigen Einzelhandel sind für eine Standortplanung Aldi im Bereich der
Großflächigkeit (über 800 m²) bindend. Ob und welche Möglichkeiten im Rahmen
der neuen Regelungen für eine Erweiterung bestehen, ist nicht einfach zu beurteilen.
Hierzu müssen mit den Trägern öffentlicher Belange und der Bezirksregierung
Gespräche geführt werden. Eine gutachterliche Begleitung ist dabei notwendig.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, zunächst die
rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären. Die zur Beurteilung erforderlichen
Gutachten könnten dann in Auftrag gegeben werden. Mit Aldi wäre ein städtebaulicher
Vertrag zur Kostenübernahme zu schließen.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Rates vom 25.02.2014, TOP 17 ö. S.
Anlagen:
Übersicht Innenstadt