Betreff
Bürgeranregung gem. § 24 GO NW vom 5. Nov. 2013
hier: Ausbau der Straßen im Wohngebiet Kerkeler
Vorlage
FBPB/899/2014
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                

Die Coesfelder Straße wird in den Einmündungsbereichen in die Straßen Kerkeler und Annettestraße diesen untergeordnet.


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 5. Nov. 2013 (Eingangsdatum) hatten Anlieger der Coesfelder Straße beantragt, die parallel zur Landstraße verlaufende Coesfelder Straße im Zuge des Ausbaus der Straße Kerkeler von der Straße Kerkeler abzubinden und einen Abschnitt der Coesfelder Straße im Bereich des Anwesens Kerkeler 2 als Grünfläche herzustellen.

Der Antrag wurde vom Rat an den Fachausschuss verwiesen.

 

Zwischenzeitlich haben sich Anlieger der Coesfelder Straße gemeldet, die die eingereichte Bürgeranregung nicht unterschrieben hatten. Auf Wunsch der Anlieger fand dann am 23. Januar 2014 zunächst ein Gespräch statt, an dem sowohl Unterzeichner wie auch Nicht-Unterzeichner der Bürgeranregung teilnahmen. In diesem Gespräch wurde deutlich, dass die beantragte Abbindung nun doch nicht erfolgen soll. Es wurde besprochen, dass die Verkehrssituation in einem Termin vor Ort mit der Straßenverkehrsbehörde und ggf. Vertretern des Landesbetriebes besprochen werden sollte.

Ein weiteres Anschreiben von Anliegern vom 31. Januar 2014, in dem der alte Antrag zurückgezogen, mögliche Verbesserungen angesprochen und auch auf den besprochenen Termin mit der Straßenverkehrsbehörde eingegangen wurde, ist als Anlage beigefügt.

 

Der Termin vor Ort fand am 18. Februar 2014 statt. Drei Anlieger nahmen an diesem Termin ebenfalls teil. Hier wurden alle Fragen umfassend erörtert. Als Ergebnis wurde festgehalten, dass die Coesfelder Straße der Straße Kerkeler und möglichst auch der Annettestraße untergeordnet werden soll. Das heißt, dass die Tempo-30-Zone erst hinter der Einmündung der Coesfelder Straße anfangen soll.

Bezüglich der im Anschreiben angesprochenen Torsituation auf der Coesfelder Straße wurde festgestellt, dass eine solche Torsituation deutlich von der Einmündung zurückgesetzt werden müsste, da der in die Coesfelder Straße abbiegende Verkehr die Straße Kerkeler verlassen können muss. Damit würde der gewünschte Verkehrsberuhigungseffekt kaum eintreten. Überdies wurde deutlich gemacht, dass eine Torsituation zurzeit allenfalls provisorisch eingerichtet werden würde, da die Coesfelder Straße selber immer noch eine Baustraße ist und voraussichtlich in den nächsten Jahren endhergestellt werden soll.

 

Der Landesbetrieb konnte an dem Ortstermin nicht teilnehmen, sprach sich aber ebenfalls für die Unterordnung der Coesfelder Straße aus. Von der Landstraße in die Straße Kerkeler abbiegender Verkehr müsse bereits dem parallel verlaufenden Radweg Vorfahrt gewähren und wenige Meter später dem Verkehr der Coesfelder Straße. Diese Situation kann negative Auswirkungen auf den Verkehr auf der Landstraße haben und wird daher als unbefriedigend angesehen.

 

Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, dass dem Antrag insoweit gefolg wird, dass die Coesfelder Straße untergeordnet wird und eine entsprechende Beschilderung erfolgt. Von der Errichtung einer Torsituation im Bereich der Coesfelder Straße sollte aus Sicht der Verwaltung abgesehen werden.

 

i.      A.

 

 

 

Gerd Mollenhauer                                                                 Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                               Bürgermeisterin

 

 

 


Bezug:      Sitzung des Rates vom 5. Nov. 2013, TOP 22 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             -,---

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

geänderter Anliegerantrag vom 31. Januar 2014