hier: Erweiterung der Tierplatzzahlen um 85 Sauen und 598
Mastschweine
Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss als Beschlussvorschlag für den Rat:
(vorbehaltlich neuer Erkenntnisse): Nach Ergänzung der Angaben zur Erschließung wird zu dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen und Angaben zur äußeren Gestaltung sind dabei wesentlicher Bestandteil des Antrages.
Sachverhalt:
Für den Bereich
Hamern liegt ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Errichtung und den Betrieb eines
Schweinemast- und Flatdeckstalls, Anbau eines Abferkelstalls, diverse Umbauten
und Nutzungsänderung und die Abdeckung eines Güllehochbehälters vor. Die
Tierplatzzahlen sollen von 120 Zuchtsauen auf 205 und die Mastschweine von 686
auf 1.284 steigen. Das Vorhaben ist eine Anlage, welche im Anhang der 4.
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im vereinfachten
Genehmigungsverfahren (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung) durchgeführt wird.
Die Stadt
Billerbeck wird gebeten, über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu
entscheiden.
Die baulichen
Anlagen liegen alle im unmittelbaren Hofzusammenhang. Das Vorhaben liegt nicht
im Landschaftsschutzgebiet. Die notwendigen Gutachten (Geruchs-, Stickstoff-
und Ammoniakgutachten, Brandschutzkonzept sowie der landschaftspflegerische
Begleitplan) liegen vor. Die Fassade soll mit rotem Verblendstein und das Dach
mit rot-braunen/grauen Wellplatten gestaltet werden. Zudem ist eine Eingrünung
vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass Teile des Vorhabens nach § 35 Abs. 1 Nr.
4 BauGB (gewerbliche Tierhaltung) zu beurteilen sind, da die Futtergrundlage
nicht ausreicht. Eine Stellungnahme der Landwirtschaftskammer liegt noch nicht
vor.
Bezüglich des Anschlusses
der Zufahrten an die Wirtschaftswege werden gegenüber dem heutigen Zustand noch
Verbesserungen erfolgen müssen. Die Einmündungen sind heute unzureichend
ausgeführt.
Eine komplette
Sichtung der Unterlagen konnte noch nicht erfolgen, da die Unterlagen im Rahmen
des Beteiligungsverfahrens kurz vor Einladungsfrist eingegangen sind. Entgegenstehende
Belange sind nach erster Durchsicht nicht aufgefallen. Aufgrund der Zweimonatsfrist
soll bereits jetzt eine Beratung erfolgen. Sollten sich noch Änderungen
ergeben, wird in den Sitzungen hierzu berichtet.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Lageplan
Ansichten (nur im Ratsinfosystem)