Betreff
Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken in dem Feld "Nordrhein-Westfalen Nord" sowie Anregung der FamilienPartei vom 25. März 2014 gegen Fracking im Münsterland
Vorlage
FBPB/909/2014
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehr-angelegenheiten als Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Aus den im Sachverhalt dargelegten Gründen fordert die Stadt Billerbeck, den Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zur gewerblichen Zwecken in dem Feld „NordrheinWestfalen Nord“ abzulehnen.


Sachverhalt:

 

Die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Behörde u.a. für die Erteilung von Erlaubnissen zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen nebst den bei ihrer Gewinnung anfallenden Gasen hat den beigefügten Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken in dem Feld „Nordrhein-Westfalen Nord“ mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übersandt.

Wie im Rat besprochen wurde, ist zu diesem Top ebenfalls die Anregung der Familienpartei vom 25. März 2014 beigefügt, die in die Beratung eingebunden werden soll.

 

Das Gebiet der Stadt Billerbeck liegt in der Mitte des Feldes „Nordrhein-Westfalen Nord“. Im Falle von weiteren für die Antragstellerin positiven Entscheidungen ist davon auszugehen, dass auch das Stadtgebiet Billerbeck und die ganze Region im erheblichen Maße durch die Aktivitäten der Antragstellerin betroffen sein dürften.

 

Eine spätere Gasförderung würde erhebliche Eingriffe in die Landschaft bedeuten. Außerdem bestehen gegen das offenbar angestrebte Fracking-Verfahren erhebliche Bedenken.

 

Das Münsterland und im Besonderen die Baumberge-Region stellen mit ihrer schönen Parklandschaft eine touristisch bedeutsame Region dar. Den Bewohnern vermittelt die Landschaft besondere Erholungsmöglichkeiten.

Eine angedachte Erdgasförderung würde die gesamte Region radikal verändern. Die Anlegung von Bohrstellen würde einen erheblichen Flächenverbrauch bedeuten. Die Erschließung muss über das gegebene Wegenetz als nicht gesichert angesehen werden; der zu erwartende erhebliche LKW-Verkehr und zu erwartende Lärm-Emissionen würden einen nicht zu vertretenden Eingriff in die Münsterländische Parklandschaft bedeuten. In der Literatur wird der Flächenverbrauch je Bohrstelle mit 1 – 2 ha angegeben. Je nachdem, ob von einer Bohrstelle eine oder eine Vielzahl von Bohrungen niedergebracht wird, ist von einer Bohrstelle je 1 bis 4 km² Fläche auszugehen. Allein auf dem Billerbecker Stadtgebiet könnten daher 22 bis 90 Bohrstellen entstehen, die dann als kleine Industriegebiete die Landschaft über längere Zeiträume prägen würden.

Eine solch massiver Eingriff in das Landschaftsbild muss deutlich abgelehnt werden.

 

Besondere Bedenken bestehen jedoch gegen das Fracking-Verfahren zur Erschließung der Gasvorkommen. Die im Fracking-Verfahren eingesetzten Frack-Fluide bedeuten für die Umwelt ein sehr hohes human- und ökotoxikologisches Gefährdungspotenzial. Nicht zuletzt durch den sehr hohen Druck, mit dem die chemischen Substanzen eingebracht werden, besteht die große Befürchtung, dass die Frack-Flüssigkeiten , aber auch freigesetztes Gas, bestimmungswidrig nach oben diffundieren und das Grundwasser beeinträchtigen sowie bis an die Erdoberfläche gelangen werden.

Auch wenn Berichte aus den USA vornehmlich besonders gravierende Fälle in den Fokus nehmen, so zeigen sie doch das grundsätzlich bestehende Gefährdungspotenzial, das im eng besiedelten Münsterland erheblich größere Folgen nach sich ziehen würde als in den dünn besiedelten Gegenden der USA.

 

Ein weiteres Risiko für die Umwelt ergibt sich zudem aus den Frack-Flüssigkeiten und Lagerstättenwässern, die an die Erdoberfläche zurückgeführt, aufgefangen und entsorgt werden müssen.

 

Aus den genannten Gründen sollte seitens der Stadt Billerbeck bereits der vorliegende Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdgasvorkommen entschieden abgelehnt werden.

 

i.      A.

 

 

 

Gerd Mollenhauer                                                                   Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                                Bürgermeisterin

 

 

 


Bezug:     Sitzung des Rates vom 10. April 2014, TOP 6 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                -,----

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 


 


Anlagen:

Anschreiben der Bezirksregierung Arnsberg vom 2. April 2014 nebst Übersichtsplan und Anlagen

als vertraulich einzustufende Unterlagen sind im Ratsinfosystem nur für die Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger einsehbar

Anregung der Familien-Partei vom 25. März 2014