Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehr-angelegenheiten als Beschlussvorschlag für den Rat:
Aus den im Sachverhalt dargelegten Gründen fordert die Stadt Billerbeck, den Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zur gewerblichen Zwecken in dem Feld „NordrheinWestfalen Nord“ abzulehnen.
Sachverhalt:
Die
Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Behörde u.a. für die Erteilung von
Erlaubnissen zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen nebst den bei ihrer
Gewinnung anfallenden Gasen hat den beigefügten Antrag auf Verlängerung der
Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken in dem
Feld „Nordrhein-Westfalen Nord“ mit der Gelegenheit zur Stellungnahme
übersandt.
Wie im Rat
besprochen wurde, ist zu diesem Top ebenfalls die Anregung der Familienpartei
vom 25. März 2014 beigefügt, die in die Beratung eingebunden werden soll.
Das Gebiet
der Stadt Billerbeck liegt in der Mitte des Feldes „Nordrhein-Westfalen Nord“. Im
Falle von weiteren für die Antragstellerin positiven Entscheidungen ist davon
auszugehen, dass auch das Stadtgebiet Billerbeck und die ganze Region im
erheblichen Maße durch die Aktivitäten der Antragstellerin betroffen sein
dürften.
Eine spätere
Gasförderung würde erhebliche Eingriffe in die Landschaft bedeuten. Außerdem bestehen
gegen das offenbar angestrebte Fracking-Verfahren erhebliche Bedenken.
Das
Münsterland und im Besonderen die Baumberge-Region stellen mit ihrer schönen
Parklandschaft eine touristisch bedeutsame Region dar. Den Bewohnern vermittelt
die Landschaft besondere Erholungsmöglichkeiten.
Eine
angedachte Erdgasförderung würde die gesamte Region radikal verändern. Die
Anlegung von Bohrstellen würde einen erheblichen Flächenverbrauch bedeuten. Die
Erschließung muss über das gegebene Wegenetz als nicht gesichert angesehen
werden; der zu erwartende erhebliche LKW-Verkehr und zu erwartende
Lärm-Emissionen würden einen nicht zu vertretenden Eingriff in die Münsterländische
Parklandschaft bedeuten. In der Literatur wird der Flächenverbrauch je
Bohrstelle mit 1 – 2 ha angegeben. Je nachdem, ob von einer Bohrstelle eine
oder eine Vielzahl von Bohrungen niedergebracht wird, ist von einer Bohrstelle
je 1 bis 4 km² Fläche auszugehen. Allein auf dem Billerbecker Stadtgebiet könnten
daher 22 bis 90 Bohrstellen entstehen, die dann als kleine Industriegebiete die
Landschaft über längere Zeiträume prägen würden.
Eine solch
massiver Eingriff in das Landschaftsbild muss deutlich abgelehnt werden.
Besondere
Bedenken bestehen jedoch gegen das Fracking-Verfahren zur Erschließung der
Gasvorkommen. Die im Fracking-Verfahren eingesetzten Frack-Fluide bedeuten für
die Umwelt ein sehr hohes human- und ökotoxikologisches Gefährdungspotenzial.
Nicht zuletzt durch den sehr hohen Druck, mit dem die chemischen Substanzen
eingebracht werden, besteht die große Befürchtung, dass die Frack-Flüssigkeiten
, aber auch freigesetztes Gas, bestimmungswidrig nach oben diffundieren und das
Grundwasser beeinträchtigen sowie bis an die Erdoberfläche gelangen werden.
Auch wenn Berichte
aus den USA vornehmlich besonders gravierende Fälle in den Fokus nehmen, so
zeigen sie doch das grundsätzlich bestehende Gefährdungspotenzial, das im eng
besiedelten Münsterland erheblich größere Folgen nach sich ziehen würde als in
den dünn besiedelten Gegenden der USA.
Ein weiteres
Risiko für die Umwelt ergibt sich zudem aus den Frack-Flüssigkeiten und
Lagerstättenwässern, die an die Erdoberfläche zurückgeführt, aufgefangen und
entsorgt werden müssen.
Aus den
genannten Gründen sollte seitens der Stadt Billerbeck bereits der vorliegende
Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdgasvorkommen
entschieden abgelehnt werden.
i.
A.
Gerd
Mollenhauer Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Rates vom 10. April 2014, TOP 6 ö. S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,----
Anlagen:
Anschreiben der Bezirksregierung Arnsberg vom 2. April 2014 nebst Übersichtsplan und Anlagen
als vertraulich einzustufende Unterlagen sind im Ratsinfosystem nur für die Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger einsehbar
Anregung der Familien-Partei vom 25. März 2014