Betreff
6. Änderung des Bebauungsplanes "Sanierungsgebiet II Nordteil"
hier: Vorstellung eines Plankonzeptes
Vorlage
FBPB/913/2014
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf zur Bebauungsplanänderung zu erarbeiten und mit dem Grundstückseigentümer einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten zu schließen.

 


Sachverhalt:

 

Das Geschäftsgebäude „Am Haulingbach“ (rückwärtiger Gebäudeteil von der Mühlenstraße 12) soll abgebrochen und durch einen Wohnungsneubau ersetzt werden. Das Geschäft beherbergte früher einen Pelzhandel und später unter anderem einen Fahrradeinzelhandel. Zur „Mühlenstraße“ sollen die Garagen abgebrochen werden. Hier ist ebenfalls ein Wohnhaus geplant. Die Grünfläche mit Waschfrau und Rotbuche soll erhalten bleiben.

 

Die Festsetzungen im rechtsgültigen Bebauungsplan „Sanierungsgebiet II Nordteil“ sind auf den heutigen Gebäudebestand abgestimmt. Zur „Mühlenstraße“ ist eine zweigeschossige Bauweise mit steilem Dach festgesetzt, Richtung „Am Haulingbach“  eine eingeschossige Bauweise mit einer Bandbreite der Dachneigung von 15° bis 45°. Somit wäre zwar eine Aufstockung des heutigen Gebäudekomplexes mit einem Satteldach möglich, jedoch nicht in der Form des heutigen Plankonzeptes.

 

Beide Wohnhäuser sollen mit zwei Vollgeschossen und einem steilen Dach errichtet werden. Dies entspricht im Wesentlichen der Umgebungsbebauung. Für das Gebäude Richtung „Mühlenstraße“ sieht der Bebauungsplan auch heute schon diese Bauweise vor. Das Gebäude soll, wie vom Bebauungsplan festgesetzt, in die Straßenflucht, auf die Grenze zur Straße „Am Haulingbach“ und zur Gasse gesetzt werden. Allerdings ist der Baukörper gemäß heutigem Bebauungsplan nicht so weit Richtung Süden in der Höhe zulässig. Auf dem östlichen Nachbargrundstück jedoch schon.

 

Zudem setzt der Bebauungsplan entsprechend des Bestandes eine geschlossene Bauweise fest. Zwischen dem Bestandsgebäude und den Neubauten soll jedoch  Abstand gehalten werden, um zusätzliche Belichtungsmöglichkeiten und einen Durchgang zu schaffen. Weitere Ausführungen erfolgen in der Sitzung.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, mit dem Grundstückseigentümer einen städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme der Planung zu schließen. Zudem soll ein Entwurf zur Bebauungsplanänderung erarbeitet und in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt werden. Eine Aufstellung wäre dann im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (Bebauungspläne der Innenentwicklung) möglich.

 

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Lageplan (mit heutigen Baugrenzen und Baulinien)

Ansichten

Ausschnitt aus dem rechtsgültigen Bebauungsplan