hier: Vorstellung eines Plankonzeptes
Sachverhalt:
Das Geschäftsgebäude „Am Haulingbach“ (rückwärtiger Gebäudeteil von der Mühlenstraße 12) soll abgebrochen und durch einen Wohnungsneubau ersetzt werden. Das Geschäft beherbergte früher einen Pelzhandel und später unter anderem einen Fahrradeinzelhandel. Zur „Mühlenstraße“ sollen die Garagen abgebrochen werden. Hier ist ebenfalls ein Wohnhaus geplant. Die Grünfläche mit Waschfrau und Rotbuche soll erhalten bleiben.
Die Festsetzungen im rechtsgültigen Bebauungsplan „Sanierungsgebiet II Nordteil“ sind auf den heutigen Gebäudebestand abgestimmt. Zur „Mühlenstraße“ ist eine zweigeschossige Bauweise mit steilem Dach festgesetzt, Richtung „Am Haulingbach“ eine eingeschossige Bauweise mit einer Bandbreite der Dachneigung von 15° bis 45°. Somit wäre zwar eine Aufstockung des heutigen Gebäudekomplexes mit einem Satteldach möglich, jedoch nicht in der Form des heutigen Plankonzeptes.
Beide Wohnhäuser sollen mit zwei Vollgeschossen und einem steilen Dach errichtet werden. Dies entspricht im Wesentlichen der Umgebungsbebauung. Für das Gebäude Richtung „Mühlenstraße“ sieht der Bebauungsplan auch heute schon diese Bauweise vor. Das Gebäude soll, wie vom Bebauungsplan festgesetzt, in die Straßenflucht, auf die Grenze zur Straße „Am Haulingbach“ und zur Gasse gesetzt werden. Allerdings ist der Baukörper gemäß heutigem Bebauungsplan nicht so weit Richtung Süden in der Höhe zulässig. Auf dem östlichen Nachbargrundstück jedoch schon.
Zudem setzt der Bebauungsplan entsprechend des Bestandes eine geschlossene Bauweise fest. Zwischen dem Bestandsgebäude und den Neubauten soll jedoch Abstand gehalten werden, um zusätzliche Belichtungsmöglichkeiten und einen Durchgang zu schaffen. Weitere Ausführungen erfolgen in der Sitzung.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, mit dem Grundstückseigentümer einen städtebaulichen Vertrag
zur Kostenübernahme der Planung zu schließen. Zudem soll ein Entwurf zur
Bebauungsplanänderung erarbeitet und in einer der nächsten Sitzungen
vorgestellt werden. Eine Aufstellung wäre dann im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a Baugesetzbuch (Bebauungspläne der Innenentwicklung) möglich.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Lageplan (mit heutigen Baugrenzen und Baulinien)
Ansichten
Ausschnitt aus dem rechtsgültigen Bebauungsplan