Betreff
Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Billerbeck
Vorlage
AB/026/2006
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die anliegende Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Billerbeck vom … wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

In der Betriebsausschusssitzung vom 25.04.2006 wurde die Abwasserbeseitigungs-satzung vorberaten. Es ergaben sich 2 Punkte, die für die Ratssitzung zu klären sind.

 

Es sollte die alte Entwässerungssatzung mit der nunmehr vorgelegten Abwasser-beseitigungssatzung im Vergleich nebeneinander gestellt werden und es sollten die geänderten Satzungsinhalte nochmals besonders hervorgehoben werden.

 

In der Fassung mit dem § 16 „Indirekteinleiterkataster“ wurde dies als Anlage zur Niederschrift der Werksausschusssitzung getan.

 

Seitens des Betriebssausschusses sollte geklärt werden, ob ein Indirekteinleiterkataster rechtsverbindlich notwendig ist und hierzu sollte die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes eingeholt werden. Eine rechtzeitige Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes ist bis zum Einladungsversand nicht möglich gewesen, es wurde jedoch nochmals darauf verwiesen, dass die Einführung eines Indirekteinleiterkatasters freiwillig ist, obwohl dieses aufgrund der Situation in Billerbeck durchaus wünschenswert wäre.

 

Seitens der Betriebsleitung wird zum jetzigen Zeitpunkt auf die satzungsrechtliche Verankerung zur Einführung eines Indirekteinleiterkatasters verzichtet.

 

Es wird z.Zt. auf Kreisebene ein Pilotvorhaben durchgeführt, das die Einführung eines Indirekteinleiterkatasters für ausgesuchte Städte des Kreisgebietes vorsieht. Es steht noch nicht fest, ob auch Billerbeck an diesem Vorhaben teilnehmen kann und welche Kosten hierbei entstehen. Erst nach Klärung dieser Fragen kann zu einem späteren Zeitpunkt über die Einführung eines Indirekteinleiterkatasters entschieden werden.

 

Insofern wird auf den § 16  „Indirekteinleiterkataster“ verzichtet und alle nachfolgenden Paragrafen rücken um eine Nummer auf. Auch ansonsten werden die entsprechenden Regelungen zur Einführung eines Indirekteinleiterkatasters, z.B. unter § 20 „Ordnungs-widrigkeiten“ ersatzlos gestrichen. Die gesamte Satzung ist dieser Verwaltungsvorlage angefügt.

 

 

 

Rainer Hein                                                  Marion Dirks

Betriebsleiter                                                 Bürgermeisterin


Bezug:      Betriebsausschuss vom 25.04.2006 TOP 21ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                               ---

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                        ---

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                   ---

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                               ---