Betreff
Städtebauliches Entwicklungskonzept der Stadt Billerbeck und weitere Umsetzung des Konzeptes
hier: Ergänzung des Konzeptes um den Übergangsbereich Rathausparkplatz/Edekaparkplatz
Vorlage
FBPB/914/2014
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Fortschreibung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes um die Umgestaltung des Übergangsbereiches zwischen dem Rathaus-Parkplatz und dem Edeka-Parkplatz wird beschlossen.


Sachverhalt:

Das Städtebauliche Entwicklungskonzept der Stadt Billerbeck wurde zuletzt in der Ratssitzung am 25. Februar beraten und beschlossen.

 

Wie in weiteren Sitzungen umfassend erörtert wurde, verfolgt die Stadt Billerbeck das Ziel, in der Innenstadt im ehemaligen Schlecker-XXL-Markt einen neuen Drogeriemarkt anzusiedeln. Nach den geführten Gesprächen scheint die Ansiedlung realisierbar, wenn im Bereich des Gebäudes des ehem. Schlecker-Marktes Veränderungen durchgeführt werden, ein Anbau mit einer Verlegung des Einganges zum Rathausparkplatz vorgenommen wird und die Sicht- und Verkehrsbeziehung zwischen dem Edeka-Markt und dem möglichen Drogeriemarkt-Standort offener gestaltet wird. Die Verbindungen müssen hierbei barrierefrei gestaltet werden.

 

Nach Gesprächen mit der Bezirksregierung wird der Stadt Billerbeck in Aussicht gestellt, die für die erforderlichen Umbaumaßnahmen anfallenden Kosten mit dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept zu fördern. Hierfür muss das Konzept überarbeitet und beschlossen werden.

 

Angedacht ist, die für die Entwurfsplanungen in der Innenstadt vorgesehenen Mittel um 20.000,- Euro aufzustocken, um in diesem Zusammenhang auch die zusätzliche Maßnahme bis zur Entwurfsplanung bearbeiten zu können.

Die erforderlichen Kosten des angedachten Umbaus können derzeit nur sehr grob geschätzt werden. Hier wird noch detailliert zu planen und über Alternativen zu beraten sein. In Abstimmung mit der Bezirksregierung sollen für die Antragstellung für das Jahr 2015 Kosten in Höhe von 500.000,- Euro eingeplant werden. Bei den anfallenden Kosten muss auch die Verlagerung der RWE-Station sowie Grunderwerb bedacht werden. Nach Vorliegen einer späteren Kostenberechnung wären die Schätzkosten im Zuge des Antragsverfahrens für das Jahr 2015 anzupassen. 

 

i.      A.

 

 

 

Gerd Mollenhauer                                                                 Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                               Bürgermeisterin

 

 


Anlagen:

Das fortgeschriebene Städtebauliche Entwicklungskonzept wird ins Ratsinfosystem eingestellt.