hier: Änderung der festgesetzten Geschossigkeit
Sachverhalt:
Die Eigentümerin des Grundstückes Hilgenensch 6 ist an die Verwaltung herangetreten und fragt an, ob nach Abriss des Bestandsgebäudes eine Neubebauung mit einem zweigeschossigen Einfamilienhaus (Traufhöhe ca. 6.00m) in der Baureihe zur Straße „Hilgenesch“ möglich sei. Das Nachbargebäude ist ebenfalls zweigeschossig und im westlichen Teil der Straße sind ebenfalls zwei zweigeschossige Gebäude. Der Bebauungsplan sieht für das Grundstück heute eine eingeschossige Bauweise mit steilem Satteldach vor. Zudem darf das Geschoss unter dem geneigten Dach ein Vollgeschoss im Sinne der Landesbauordnung werden. Durch die Vorgabe der Drempelhöhe mit 50 cm ist jedoch ein Gebäude mit zwei „echten“ Vollgeschossen nicht möglich.
Die Straße „Hilgenesch“ ist in dem Teil heterogen bebaut. Es sind sowohl zwei, als auch s. g. eineinhalbgeschossige Gebäude vorhanden. Städtebaulich vertretbar ist an der geplanten Stelle auch ein zweigeschossiges Gebäude mit einer höheren Traufe und einem flachgeneigteren Dach.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, für das Baufeld zur Straße „Hilgenesch“ eine zweigeschossige Bauweise zu ermöglichen. Die Trauf- und Firsthöhe sollte jedoch so festgesetzt werden, dass die Bebauung nicht die Gesamthöhe der Nachbarbebauung überschreitet.
Es wird zudem vorgeschlagen, im Hinblick auf die Bebauung entlang der Straße „Wendelskamp“ für das nördliche Baufeld die bisherige Festsetzung beizubehalten. Zu überprüfen wäre auch, ob auch die Baufelder „Wendelskamp 4“ und „Hagen 8“ mit überplant werden, da die heute zweigeschossigen Gebäude aufgrund der festgesetzten eingeschossigen Bauweise nur Bestandsschutz haben.
Die Antragstellerin hat mit den betroffenen Nachbarn gesprochen und die Zustimmung aller drei Angrenzer zu einer zweigeschossigen Bebauung beigebracht.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, mit der Grundstückseigentümerin
einen städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme der Planung zu schließen.
Zudem soll ein Entwurf zur Bebauungsplanänderung erarbeitet und in einer der
nächsten Sitzungen vorgestellt werden. Eine Aufstellung wäre dann im
beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (Bebauungspläne der
Innenentwicklung) möglich.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Auszug aus dem Bebauungsplan Wendelskamp