hier: Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit der geplanten Änderung des Bebauungsplanes „Hörster Straße“ wurde von den Anliegern eine weitergehende Beteiligung erbeten. Durchschriften der Schreiben gingen auch an die Fraktionen des Rates. Zwar soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert werden, dies bedeutet jedoch nicht, dass eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nicht möglich wäre.
Im Zusammenhang mit den verschiedenen Kritikpunkten an der Planung wurden an der Planung einige Änderungen vorgenommen. Die Stellplätze sind nicht mehr vor dem Gebäude, sondern südwestlich auf dem Grundstück angeordnet worden. So kann das Gebäude weiter zur Straße rücken. An den geplanten Höhen ist keine Änderung vorgenommen worden, da die Planung eine erhebliche Einschränkung der überbaubaren Fläche vorsieht.
Die Grundstückshöhen der Nachbargebäude sind eingemessen worden. Der Lageplan mit den Bestandshöhen ist im Ratsinfosystem beigefügt. Weitere Ausführungen zu möglichen Festsetzungen in einem Bebauungsplan erfolgen in der Sitzung.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, der Anregung der Anlieger zu folgen und zunächst eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 18.02.2014, TOP 6 ö.S. sowie des Rates vom 25.02.2014, TOP 14 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Lageplan (mit heutigen Baugrenzen)
Abwicklung (Schulstraße)
Nur im Ratsinfosystem:
Vermessungsplan
Ansichten
Anregungen der Anlieger