Betreff
Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung für das Wirtschaftsjahr 2013 für die öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung in der Stadt Billerbeck
Vorlage
AB/157/2014
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

 

1. Die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2013 bei der

    Schmutzwassergebühr ausgewiesene Überdeckung in der Höhe von 1.523,14 € 

    wird in die Kalkulation für das Wirtschaftsjahr 2015 eingestellt.

 

2. Die ausgewiesene Unterdeckung bei der Niederschlagswassergebühr in der

    Höhe von 2.278,90 € wird in die Kalkulation für das Wirtschaftsjahr 2015

    eingestellt.


Sachverhalt:

 

Gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb von 4 Jahren auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

Der anliegenden Nachkalkulation ist zu entnehmen, dass ein Überschuss in der Höhe von 1.523,14 € hinsichtlich des Anteils für Schmutzwasser festgestellt wurde. Weiterhin ist eine Kostenunterdeckung hinsichtlich des Anteils der Niederschlags-wasserbeseitigung in der Höhe von 2.278,90 € festzustellen, somit insgesamt eine Unterdeckung von 755,75 € auszugleichen.

 

Kostenunterdeckungen müssen, Kostenüberdeckungen sollen innerhalb der Vierjahresfrist ausgeglichen werden.

 

Die Rückzahlungsverpflichtung der Schmutzwassergebühren in der Höhe von 1.523,14 € wird auch als Rückstellung für 2014 eingestellt.

 

Es wird der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass im Gegensatz zum handelsrechtlichen Abschluss, ausgewiesen durch Gewinn- und Verlustrechnung 2013, die Berücksichtigung der Auflösung von Baukostenzuschüssen in der Gebührenkalkulation nicht möglich ist. Weiterhin werden Hausanschlusskosten sowie die Erstattung von Hausanschlusskosten und auch die Kleineinleiterabgabe und die Erlöse aus Kleineinleiterabgaben nicht in die Gebührenkalkulation eingestellt.

 

Auch Abgänge von Restbuchwerten aus Anlagenabgängen und periodenfremde Aufwendungen bleiben in der Nachkalkulation nach KAG unberücksichtigt.

 

 

 

 

Rainer Hein                                                                Marion Dirks

Betriebsleiter                                                             Bürgermeisterin

 

 

 


Anlagen:

 

 

Nachkalkulation 2013