Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2013 bei der
Schmutzwassergebühr ausgewiesene Überdeckung in der Höhe von 1.523,14 €
wird in die Kalkulation für das Wirtschaftsjahr 2015 eingestellt.
2. Die ausgewiesene Unterdeckung bei der Niederschlagswassergebühr in der
Höhe von 2.278,90 € wird in die Kalkulation für das Wirtschaftsjahr 2015
eingestellt.
Sachverhalt:
Gem. § 6 Abs. 2
Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines
Kalkulationszeitraumes innerhalb von 4 Jahren auszugleichen,
Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen
werden.
Der anliegenden
Nachkalkulation ist zu entnehmen, dass ein Überschuss in der Höhe von 1.523,14
€ hinsichtlich des Anteils für Schmutzwasser festgestellt wurde. Weiterhin ist
eine Kostenunterdeckung hinsichtlich des Anteils der
Niederschlags-wasserbeseitigung in der Höhe von 2.278,90 € festzustellen, somit
insgesamt eine Unterdeckung von 755,75 € auszugleichen.
Kostenunterdeckungen
müssen, Kostenüberdeckungen sollen innerhalb der Vierjahresfrist ausgeglichen
werden.
Die
Rückzahlungsverpflichtung der Schmutzwassergebühren in der Höhe von 1.523,14 €
wird auch als Rückstellung für 2014 eingestellt.
Es wird der
Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass im Gegensatz zum
handelsrechtlichen Abschluss, ausgewiesen durch Gewinn- und Verlustrechnung 2013,
die Berücksichtigung der Auflösung von Baukostenzuschüssen in der
Gebührenkalkulation nicht möglich ist. Weiterhin werden Hausanschlusskosten
sowie die Erstattung von Hausanschlusskosten und auch die Kleineinleiterabgabe
und die Erlöse aus Kleineinleiterabgaben nicht in die Gebührenkalkulation
eingestellt.
Auch Abgänge von
Restbuchwerten aus Anlagenabgängen und periodenfremde Aufwendungen bleiben in
der Nachkalkulation nach KAG unberücksichtigt.
Rainer Hein Marion
Dirks
Betriebsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Nachkalkulation 2013