Sachverhalt:
Die Jahresrechnung 2005 der Stadt Billerbeck wurde in der Ratssitzung am 30. März 2006 eingebracht und durch Beschluss zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Insbesondere durch Verbesserungen auf der Einnahmenseite, aber auch durch deutliche Einsparungen, konnte das nach dem Haushaltsplan ursprünglich errechnete Defizit (Verplanung mit 1.958.000,00 EUR) deutlich um 744.000,00 EUR auf 1.214.000,00 EUR reduziert werden. Trotz dieser erfreulichen Verbesserung ist das verbleibende Defizit unakzeptabel hoch. Die Deckung wird in den Folgejahren erhebliche Anstrengungen erfordern.
Entsprechend den Bestimmungen des § 101 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (alter Fassung) wird gebeten, die Rechnungsprüfung in der anstehenden Sitzung vorzunehmen. Bücher und Belege liegen im Sitzungssaal zur Prüfung bereit.
Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Beschlussbericht zusammenzufassen und in einen allgemeinen und in einen besonderen Bericht zu gliedern. Einwohner und Abgabepflichtige sind zur Einsichtnahme in den allgemeinen Bericht berechtigt. Angelegenheiten, die der vertraulichen Behandlung bedürfen, sind in einem besonderen Bericht darzustellen. Welche Berichtsteile vertraulich zu behandeln sind, entscheidet der Rechnungsprüfungsausschuss. Personal bezogene Daten und Rechnungen, die Rückschlüsse auf Personen, Firmen usw. zulassen, sind in den zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Bericht unkenntlich zu machen. Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme ist in geeigneter Weise hinzuweisen.
Es wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, für den durch den Ausschuss abzufassenden Prüfungsbericht wieder die Niederschrift der Sitzung zu verwenden. Soweit Fragen und Beanstandungen nicht sofort ausgeräumt werden können, werden sie durch die Protokollführerin in der Niederschrift festgehalten.
i. A.
Peter Melzner Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin