Betreff
Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung
Vorlage
AB/161/2014
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

 

 

Die als Anlage beigefügte Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Billerbeck wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.


Sachverhalt:

 

In der Ratssitzung am 25.02.2014 wurden die Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse, die Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) sowie alle Satzungen zur Fortführung der Satzungen zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung beschlossen. Lediglich die Abwasserbeseitigungssatzung wurde nicht beschlossen, da keine Einigung hinischtlich der Festsetzung der Höhe der maximalen Geldbuße erzielt werden konnte.

 

Gleichwohl ist aufgrund der umfangreichen Gesetzesänderungen im Landeswassergesetz und Wasserhaushaltsgesetz und der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser eine Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Billerbeck dringend angezeigt.

 

In der Zwischenzeit erfolgte seitens der Betriebsleitung eine Umfrage bei den umliegenden Gemeinden hinsichtlich der dort festgesetzten Höhe der Geldbuße.

 

Alle umliegenden Gemeinden haben in ihren bestehenden, geltenden Abwasserbeseitigungssatzungen eine Geldbuße von 50.000,00 € entsprechend der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes in ihrer Mustersatzung verankert. Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass auch in der seit mehreren Jahrzehnten bestehenden und z.Zt. noch gültigen Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Billerbeck eine Höchstgeldbuße von 50.000,00 € verankert ist. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass lediglich die unter § 20 explizit aufgeführten Tatbestände als Ordnungswidrigkeit zu werten sind und demzufolge mit einer maximalen Geldbuße bis zu 50.000,00 € geahndet werden können. Die Festsetzung einer Geldbuße ist immer in einem angemessenen Verhältnis zum wertenden Tatbestand anzusetzen. Im Ergebnis heißt dies, dass nur und ausschließlich Tatbestände, die massiv in den Bestand der Abwasseranlagen eingreifen, die Abwasserreinigung insgesamt gefährden und darüber hinaus auch das Betriebspersonal einer Gefährdung aussetzen mit eben dieser maximalen Geldbuße in der ausgewiesenen Höhe belegt werden können. Aus Sicht der Betriebsleitung erscheint unter diesem Aspekt die Ausweisung einer Geldbuße bis zu 50.000,00 € angezeigt.

 

 

 

 

Rainer Hein                                                                Marion Dirks

Betriebsleiter                                                             Bürgermeisterin


Bezug:    

 

Sitzung des Betriebsausschusses am 11.02.2014 TOP 1 ö.S.

Sitzung des Rates der Stadt am 25.02.2014 TOP 6 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                   ---

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                          ---

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                        ---

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                    ---