Sachverhalt:
Gemäß § 5 Abs. 2 der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben der Volkshochschule nehmen 2 Beauftragte des Rates der Stadt Billerbeck an den Sitzungen des VHS-Ausschusses der Stadt Coesfeld stimmberechtigt teil. Die Bürgermeisterin ist hierbei nicht zu berücksichtigen, da sie als Hauptverwaltungsbeamtin gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 der Öffentl.-rechtl.-Vereinbarung berechtigt ist, ihre Ansicht zu jedem Punkt der Tagesordnung vor dem Ausschuss darzulegen sowie Anregungen für das Weiterbildungsangebot in der Stadt Billerbeck zu übermitteln.
Die beiden Vertreter und deren Stellvertreter sind entweder durch einstimmigen Beschluss oder, sofern ein solcher nicht zustande kommt, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang zu bestellen.
Die Bürgermeisterin stimmberechtigt.
I. A.
Hubertus Messing Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin