Betreff
Bestellung von Vertretern für die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Coesfeld mbH
Vorlage
FBZD/321/2014
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

keiner


Sachverhalt:

 

Gemäß § 10 des WFC-Gesellschaftsvertrages hat die Stadt Billerbeck das Recht, drei Vertreter, davon einer stimmberechtigt, in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Die kommunalen Vertreter müssen Mitglieder der jeweiligen Vertretungskörperschaft oder Bedienstete der Kommune sein.

 

Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NW entfällt von diesen 3 Vertretern ein Sitz auf die Bürgermeisterin. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Sitz mit Stimmrecht wie bisher auf die Bürgermeisterin und für den Vertretungsfall auf den Stellvertreter im Amt zu übertragen.

 

Die zwei verbleibenden Vertreter und deren Stellvertreter sind entweder durch einstimmigen Beschluss oder, sofern ein solcher nicht zustande kommt, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang zu bestellen.

 

Die Bürgermeisterin ist stimmberechtigt.

 

I. A.

 

 

 

 

Hubertus Messing                                                   Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                   Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: