Betreff
4. Änderung des Bebauungsplanes "Wendelskamp"
hier: Aufstellungsbeschluss und Durchführung der Beteiligungsverfahren
Vorlage
FBPB/923/2014
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

1.     Für das Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Wendelskamp“ umfasst, wird die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Wendelskamp“ beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 7, Flurstücke 25, 154, 155 und den südlichen Teil des Flurstückes 26.

2.     Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.     Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch  (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

4.     Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

5.     Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Wendelskamp“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

6.     Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 


 Sachverhalt:

 

Wie in oben genannter Sitzung vorgestellt, soll der Bebauungsplan zur Verwirklichung eines zweigeschossigen Vorhabens geändert werden. Neben dem geplanten Vorhaben wird zudem vorgeschlagen, auch die drei östlich gelegenen Grundstücke mit in die Änderung aufzunehmen, da auf zwei der drei Grundstücke bereits zweigeschossige Gebäude stehen. Dies war in oben genannter Sitzung bereits erwähnt worden. Da auf den Grundstücken keine homogene Bebauung eine bestimmte Bauform vorgibt, wird vorgeschlagen, die Festsetzungen relativ offen zu formulieren. Allerdings soll durch die Beschränkung der Trauf- und Firsthöhe sichergestellt werden, dass in der dritten Ebene keine Aufenthaltsräume entstehen können. Zwar ist eines der Gebäude höher und hat eine dritte ausgebaute Ebene, dies ist aber im näheren Umfeld das einzige und sollte sich aus Gründen des Nachbarschutzes nicht fortsetzen. Zudem liegen die Gebäude am höchsten Punkt der Straße Hilgenesch, insofern ergibt sich auch aus städtebaulicher Sicht die Notwendigkeit, die Höhen einzuschränken.

 

Verwaltungsseitig werden folgende textliche Festsetzungen für den Änderungsbereich vorgeschlagen:

 

Ø  Es sind maximal zwei Vollgeschosse zulässig.

Ø  Die maximal zulässige Traufhöhe wird auf 6,00 m und die maximale Firsthöhe auf 8,00 m, gemessen vom fertigen Erdgeschossfußboden, festgesetzt. Die Traufhöhe wird am Schnittpunkt des aufsteigenden Außenmauerwerks mit der Dachhaut gemessen. Die Festsetzung der Drempelhöhe entfällt ersatzlos.

Ø  Die Festsetzung der Dachneigung entfällt ersatzlos.

Ø  Als Dachform ist neben einem Satteldach auch ein Walmdach oder ein Zeltdach zulässig. Für untergeordnete Dachflächen und eingeschossige Anbauten ist auch eine andere Dachform zulässig.

Ø  Bei Wohngebäuden mit zwei Vollgeschossen sind Dachausbauten und Gauben im dritten Geschoss unzulässig.

 

Die übrigen Festsetzungen sind durch diese 4. Änderung des Bebauungsplanes nicht betroffen.                 

 

Der Planentwurf wird in der Sitzung vorgestellt. Zur Einsicht in den bisher gültigen Bebauungsplan ist im Ratsinfosystem ein Ausschnitt angehängt.

 

Im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB wird den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zusätzlich wurden die durch die Änderung betroffenen Grundstückseigentümer angeschrieben. Bedenken wurden nicht erhoben. Parallel wird die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 15.05.2014, Top 10 ö. S. und des Rates vom 22.05.2014, TOP 17 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Auszug aus dem rechtsgültigen Bebauungsplan (nur im Ratsinfosystem)

Abgrenzung des Änderungsbereiches (nur im Ratsinfosystem)

Entwurf der Begründung (nur im Ratsinfosystem)