hier: Verlängerung einer Veränderungssperre
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Die nachfolgende Satzung wird beschlossen:
Satzung der Stadt Billerbeck vom über die Verlängerung der
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nordstraße/Ludgeristraße“
in der Fassung der Bekanntmachung der Veränderungssperre für den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nordstraße/Ludgeristraße“ vom 1. Oktober
2012
Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner
Sitzung am aufgrund des § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB
(Baugesetzbuch) in Verbindung mit den §§ 14 und 16 BauGB vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414) -in der zurzeit geltenden Fassung- und der §§ 7 und 41 Abs. 1
f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666) -in der zurzeit geltenden
Fassung- folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für
den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nordstraße/Ludgeristraße“ in der
Fassung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nordstraße/Ludgeristraße“
vom 1. Oktober 2012 wird um ein Jahr verlängert.
§ 2
Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Billerbeck in Kraft.
Sachverhalt:
Vor ca. zwei
Jahren wurde die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Nordstraße/Ludgeristraße“
und eine Veränderungssperre zur Sicherung der Planung beschlossen. Eine
Veränderungssperre gilt zunächst zwei Jahre. In der Zwischenzeit wurde für das
betroffene Grundstück eine Planung erarbeitet und fand am 19.09.2013 die
Zustimmung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses (TOP 3 ö.S.). Das Vorhaben
ist inzwischen ausgearbeitet und in Details angepasst worden. Zeitgleich fanden
auch Abstimmungen im Zusammenhang mit dem zurzeit laufenden Straßenausbau der
Ludgeristraße statt. Eine Baugenehmigung wurde zwischenzeitlich erteilt. Ein
Abschluss des Planverfahrens des Bebauungsplanes wird bis zum Fristablauf der
Veränderungssperre nicht erreicht werden können, daher besteht ein
fortdauerndes Sicherungsbedürfnis. Die Verlängerung der Veränderungssperre ist
für ein weiteres Jahr möglich.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin