hier: Aufstellungsbeschluss und Durchführung der Beteiligungsverfahren
1.
Für das
Plangebiet, welches einen Teil des Bebauungsplangebietes „Sanierungsgebiet II
Nordteil“ umfasst, wird die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes
„Sanierungsgebiet II Nordteil“
beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung
Billerbeck-Stadt, Flur 2, Flurstück 366.
2.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die
Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1
BauGB wird in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB auf die Umweltprüfung und den
Umweltbericht verzichtet.
4.
Auf eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13a
Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
5.
Der
Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet II Nordteil“ und
der Entwurf der Begründung werden gebilligt.
6.
Nach §
13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger
öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Sachverhalt:
Entsprechend des in oben genannter Sitzung vorgestellten Bauvorhabens, soll der Bebauungsplan geändert werden. Bis auf das bestehende Wohnhaus zur Mühlenstraße sollen die Bestandsgebäude abgebrochen und durch zwei separate Wohnhäuser ersetzt werden. Die Grünfläche mit der Waschfrau soll in ihrer heutigen Form erhalten bleiben. Dies ist auch für Rechtsnachfolger im städtebaulichen Vertrag verankert. Der Planentwurf wird in der Sitzung vorgestellt.
Im
Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB wird den Bürgern Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben. Parallel wird die Beteiligung der berührten Träger
öffentlicher Belange durchgeführt.
(Ausschnitt aus dem
Entwurf der Bebauungsplanänderung)
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 15.05.2014, TOP 9 ö.S. und des Rates vom 22.05.2014, TOP 16 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Entwurf der Begründung (nur im Ratsinfosystem)