Betreff
Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung für das Wirtschaftsjahr 2005 für die öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung in der Stadt Billerbeck
Vorlage
AB/027/2006
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2005 ausgewiesene Unterdeckung in der Höhe von 54.427,73 € für Schmutzwasser und die Überdeckung in der Höhe von 7.780,20 € für Niederschlagswasser wird spätestens für die Kalkulation des Wirtschaftsjahres 2007 eingestellt.


Sachverhalt:

 

Gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb von 3 Jahren auszugleichen bzw. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

Der anliegenden Nachkalkulation ist zu entnehmen, dass eine Kostenunterdeckung in der Höhe von 54.427,73 € hinsichtlich des Anteiles für Schmutzwasser festgestellt wurde. Weiterhin ist eine Kostenüberdeckung hinsichtlich des Anteiles der Niederschlagswasserbeseitigung in der Höhe von 7.780,20 € festzustellen.

 

Kostenüber- und Unterdeckungen sind innerhalb der Dreijahresfrist auszugleichen und das Kalkulationsjahr selbst ist dazu zu zählen. Insofern sind die Kostenunterdeckung und die Kostenüberdeckung spätestens für das Wirtschaftsjahr 2007, d.h. für die Kalkulation des Wirtschaftsjahres 2007 zu berücksichtigen.

 

Es wird der Vollständigkeit halber nochmals darauf hingewiesen, dass im Gegensatz zum handelsrechtlichen Abschluss, ausgewiesen durch die Gewinn- und Verlustrechnung 2005, die Berücksichtigung der Auflösung von Baukostenzuschüssen in der Gebührenkalkulation nicht möglich ist. Weiterhin werden Hausanschlusskosten sowie die Erstattung von Hausanschlusskosten und auch die Kleineinleiterabgabe und die Erlöse aus Kleineinleiterabgaben nicht in die Gebührenkalkulation eingestellt.

Es ist demnach systemimmanent, dass auch dann eine Unterdeckung entsprechend der Kalkulationsgrundsätze des KAG auftreten kann, wenn entsprechend der handelsrechtlichen Bestimmungen Überschüsse erwirtschaftet werden.

 

 

 

Rainer Hein                          Peter Melzner                       Marion Dirks

Betriebsleiter                         Kämmerer                              Bürgermeisterin