Betreff
Vorprüfung des Ergebnisses der kommunalwahl 25. Mai 2014
Vorlage
FBZD/329/2014
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                    Beschlussvorschlag für den Rat:

Es wird festgestellt, dass keiner der in § 40 Abs. 1 Buchstabe a –c des Kommunalwahlgesetzes genannten Fälle vorliegt. Die Wahlen des Rates am 25. Mai 2014 werden für gültig erklärt.


Sachverhalt:

Gegen das vom Wahlausschuss in seiner Sitzung am 27. Mai 2014 festgestellte Ergebnis wurde kein Einspruch erhoben.

Aus Sicht der Verwaltung liegen keine Fälle im Sinne des § 40 Abs. 1 Buchstabe a – c des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) vor, die gegen die Gültigkeit der Wahl sprechen.

Marion Dirks

Wahlleiterin


Bezug:    

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                       

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                 



Anlagen: