Betreff
Vorprüfung des Ergebnisses der kommunalwahl 25. Mai 2014
Vorlage
FBZD/329/2014
Art
Sitzungsvorlage
Sachverhalt:
Gegen das vom Wahlausschuss in seiner Sitzung am 27. Mai 2014 festgestellte Ergebnis wurde kein Einspruch erhoben.
Aus Sicht der Verwaltung liegen keine Fälle im Sinne des § 40 Abs. 1 Buchstabe a – c des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) vor, die gegen die Gültigkeit der Wahl sprechen.
Marion Dirks
Wahlleiterin
Anlagen: