Sachverhalt:
Auch bei der Zuständigkeitsordnung ist es üblich, dass der Rat der Stadt Billerbeck zu Beginn einer neuen Ratsperiode eine Überprüfung vornimmt. Neben den redaktionellen Änderungen wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Beträge hinsichtlich der Zuständigkeit anzupassen. Diese Beträge sind in Teilen seit mehreren Jahrzenten nicht angepasst worden und durch die Inflation überholt. Zum anderen sollen die Ausschüsse und die Bürgermeisterin mehr Kompetenzen bekommen und Rat der Stadt Billerbeck entlastet werden.
I.A.
Hubertus Messing Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Zuständigkeitsordnung der Stadt Billerbeck